Alle Blogs » BVerwG 2 B 127.07 - Beschluss

BVerwG 2 B 127.07 - Beschluss

am 17.03.2008 von http://www.bverwg.de

Die Beschwerde bleibt erfolglos. Weder beruht das angegriffene Urteil auf einer Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, § 69 BDG), noch kommt der Sache grundsätzliche …

Vorher bei http://www.bverwg.de (Bundesverwaltungsgericht)

» BVerwG 5 C 34.06 - Urteil

» BVerwG 6 B 25.07 - Beschluss

» BVerwG 8 C 12.06 - Urteil

» BVerwG 2 A 4.06 - Urteil

» BVerwG 3 B 45.07 - Beschluss


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen
» Verwandte Tags: nr nr beschwerde nr gg nr einbeziehung

BVerwG 2 B 46.04 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der Sache kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu, noch beruht die angegriffene Entscheidung auf einem der geltend gemachten Verfahrensfehler.1 1. Die Beschwerde be

BVerwG 8 B 59.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Weder kommt der Rechtssache die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch beruht das Urteil auf einem von der Beschwerde gerügten Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). 2

BVerwG 8 B 3.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch beruht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf einem Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).1 1. Grundsätzlich bedeutsa

BVerwG 4 B 41.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die Sache hat weder die behauptete grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch können die von der Beschwerde geltend gemachten Verfahrensfehler zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwG

BVerwG 8 B 9.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der Rechtssache kommt weder die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu, noch weicht das angefochtene Urteil von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ab (§ 132 Abs. 2 Nr.

BVerwG 8 B 10.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Vorbringen des Klägers rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht. Weder weist die Sache die ihr beigemessene grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auf noch ist die behauptete Diverg

BVerwG 4 BN 39.04 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / I. Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.1 1. Die Divergenzrügen greifen nicht durch.2 a) Das Normenkontrollgericht hat keinen Rechtssatz aufgestellt, der in Widerspruch zu der vom Sen

BVerwG 5 B 189.06 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund (Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) liegt nicht vor.

BVerwG 9 B 1.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil ihre Begründung nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entspricht.

BVerwG 8 B 23.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund der Verfahrensmängel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) liegt nicht vor.

BVerwG 10 B 5.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe liegen vor (§ 166 VwGO, §§ 114 ff., 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Die Beschwerde des Beteiligten ist zulässig und begründet.

BVerwG 2 B 58.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde rügt als verfahrensfehlerhaft, dass das Berufungsgericht die Berufung des Klägers als unzulässig verworfen hat, ...

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

Bundesverwaltungsgericht

RSS-Newsfeed des Bundesverwaltungsgerichts

» Bundesverwaltungsgericht

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »