BVerwG 2 B 127.07 - Beschluss
am 17.03.2008 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde bleibt erfolglos. Weder beruht das angegriffene Urteil auf einer Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, § 69 BDG), noch kommt der Sache grundsätzliche …
BVerwG 2 B 46.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der Sache kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu, noch beruht die angegriffene Entscheidung auf einem der geltend gemachten Verfahrensfehler.1 1. Die Beschwerde be
BVerwG 8 B 59.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Weder kommt der Rechtssache die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch beruht das Urteil auf einem von der Beschwerde gerügten Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). 2
BVerwG 8 B 3.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch beruht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf einem Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).1 1. Grundsätzlich bedeutsa
BVerwG 4 B 41.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die Sache hat weder die behauptete grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch können die von der Beschwerde geltend gemachten Verfahrensfehler zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwG
BVerwG 8 B 9.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der Rechtssache kommt weder die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu, noch weicht das angefochtene Urteil von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ab (§ 132 Abs. 2 Nr.
BVerwG 8 B 10.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Vorbringen des Klägers rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht. Weder weist die Sache die ihr beigemessene grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auf noch ist die behauptete Diverg
BVerwG 4 BN 39.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / I. Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.1 1. Die Divergenzrügen greifen nicht durch.2 a) Das Normenkontrollgericht hat keinen Rechtssatz aufgestellt, der in Widerspruch zu der vom Sen
BVerwG 5 B 189.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund (Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) liegt nicht vor.
BVerwG 9 B 1.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil ihre Begründung nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entspricht.
BVerwG 8 B 23.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund der Verfahrensmängel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) liegt nicht vor.
BVerwG 10 B 5.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe liegen vor (§ 166 VwGO, §§ 114 ff., 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO). Die Beschwerde des Beteiligten ist zulässig und begründet.
BVerwG 2 B 58.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde rügt als verfahrensfehlerhaft, dass das Berufungsgericht die Berufung des Klägers als unzulässig verworfen hat, ...
