BVerwG 2 B 121.07 - Beschluss
am 10.03.2008 von BundesverwaltungsgerichtDie auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist begründet. …
BVerwG 2 B 67.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde des Klägers ist nicht begründet.
BVerwG 2 B 66.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde des Klägers ist nicht begründet.
BVerwG 2 B 76.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde des Klägers ist nicht begründet.
BVerwG 2 B 10.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Den mit der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu. 2Der Kläger hält f
BVerwG 2 B 25.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der Rechtssache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu.
BVerwG 2 B 131.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der Sache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu.
BVerwG 4 BN 12.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde führt zum Erfolg. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs leidet unter einem Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO. Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung macht der beschließende Senat von der Möglichkeit der Zu
BVerwG 4 B 70.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Das Revisionsverfahren kann zur Klärung der Frage beitragen, unter welchen Voraussetzungen ein Vorhaben zugelassen werden kann, das ein Gebiet erheblich beeinträchtigt, ...
BVerwG 5 B 191.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde rügt zu Recht, dass der angefochtene Beschluss von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2000 BVerwG 5 C 14.99 (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 93) abweicht (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
BVerwG 3 B 119.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet.
BVerwG 5 B 145.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet.
BVerwG 5 B 149.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet.
