BVerwG 2 B 108.07 - Beschluss
am 27.02.2008 von BundesverwaltungsgerichtDie Beschwerde ist begründet. Der Sache kommt grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 …
BVerwG 2 B 1.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Der Sache kommt grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu. Das Revisionsverfahren kann zu einer weiteren Klärung der Frage führen, wie die Beihilfevorschrift auszulegen ist, ...
BVerwG 2 B 30.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Der Sache kommt die ihr vom Beklagten beigemessene grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 69 BDG, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht zu.
BVerwG 3 B 78.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
BVerwG 2 B 131.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der Sache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu.
BVerwG 2 B 60.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 69 BDG, § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der Sache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu.
BVerwG 4 B 18.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2I. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132
BVerwG 4 B 28.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.1 Das angegriffene Urteil betrifft die Duldungsanordnung. Die bauliche Anlage ist nach der Auffassung des Oberve
BVerwG 1 B 131.04
Bundesverwaltungsgericht / Die auf eine Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Verfahrensmangel nach § 132 Abs. 2 Nr. 3, § 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Sie entspricht schon nicht den
BVerwG 4 B 33.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg.1 Der beschwerdeführende Beklagte hält sinngemäß die Frage für grundsätzlich klärungsbedürftig, ob ein s
BVerwG 4 B 3.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich kein Grund für die Zulassung der Revision.1 1. Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zur Klärung der auf die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich zugesch
BVerwG 9 C 8.03 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 141, § 125 Abs. 1 VwGO einzustellen und zur Klarstellung auszuspr
BVerwG 1 B 82.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Dem Kläger kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den nachstehenden Gründen keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO). 2Die Beschwerde des Klägers ist unz
