BVerwG 2 B 1.08 - Beschluss
am 18.04.2008 von http://www.bverwg.deDie auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 69 BDG, § 41 Berliner …
BVerwG 2 B 16.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
BVerwG 2 B 50.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegt nur dann vor, wenn der Beschwerdeführer eine konkrete, ...
BVerwG 8 B 89.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
BVerwG 2 B 22.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage mit zwei Begründungen abgewiesen:...
BVerwG 2 B 47.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf alle Zulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Die Beschwerde leitet rechtsgrundsätzliche Klärungsbedürftigkeit, Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, ...
BVerwG 2 B 48.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Beklagten hat mit der Maßgabe Erfolg, dass die Sache gemäß § 133 Abs. 6 VwGO, § 69 BDG an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist. Das angegriffene Urteil beruht auf einem Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 58
BVerwG 5 B 68.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gerichtete Beschwerde der Klägerin ist nicht begründet.1 Die nach Auffassung der Klägerin grundsätzlicher Klärung bedürftige Frage,2 w
BVerwG 8 B 33.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die mit vermeintlich grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache begründete Beschwerde hat keinen Erfolg.
Oberstaatsanwältin aus der Provinz
Mord ist mein Beruf / Einem Mandanten wurde der Laden durchsucht. Die StA verdächtigt ihn der Hehlerei oder des Einbruchdiebstahls. Gegen die Durchsuchung habe ich Beschwerde eingelegt, auch um schnell an die Akte zu kommen. Diese kam nun. In einem Vermerk der Ob
BVerwG 5 B 175.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist, soweit den Darlegungsanforderungen in § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt ist, nicht begründet. Das Beschwerdevorbringen führt auf keinen Revisionszulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO.
BGH: Kein Wertersatz für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB) der Verkäufer von dem Verbraucher im Falle der Ersatzlieferung für eine mangelhafte Ware entgegen dem Wortlaut des Gesetzes (§ 439 Abs. 4, § 346 Abs.
BVerwG 5 B 2.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. September 2007 ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.
