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BVerwG 2 B 104.04 - Beschluss

am 21.03.2005 von http://www.bverwg.de

Die Beschwerde ist nicht begründet. Die Voraussetzungen für die mit ihr begehrte Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind nicht gegeben. Die …

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