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BVerwG 2 B 10.08 - Beschluss

am 08.10.2008 von http://www.bverwg.de

Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur …

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Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Revisionszulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO, § 69 BDG gestützte Beschwerde des Beklagten kann keinen Erfolg haben.

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Bundesverwaltungsgericht / Die auf die Revisionszulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO, § 69 BDG gestützte Beschwerde des Beklagten kann keinen Erfolg haben.

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