BVerwG 10 B 92.07 - Beschluss
am 27.02.2008 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde ist begründet. Der beteiligte Bundesbeauftragte rügt zu Recht, dass das Berufungsgericht seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts verletzt hat (§ 132 Abs. …
BVerwG 2 B 21.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf sämtliche Revisionszulassungsgründe (§ 132 Abs. 2 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet.1 1. Ohne Erfolg rügt die Beklagte als verfahrensfehlerhaft (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), das Berufungsgericht habe es unter Verletzung seiner
BVerwG 2 B 48.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf die Revisionszulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO, § 69 BDG gestützte Beschwerde ist nicht begründet. 21. Der Beklagte rügt als Verfahrensmangel gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, das Berufungsgericht habe nicht b
BVerwG 10 B 91.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist mit der Rüge eines Verfahrensfehlers (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) zulässig und begründet. Im Interesse der Verfahrensbeschleunigung verweist der Senat die Sache daher gemäß § 133 Abs. 6 VwGO an das Berufungsgericht zurück.
BVerwG 10 B 3.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist zulässig und begründet. Der von ihr als Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) geltend gemachte Verstoß gegen § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO liegt vor.
BVerwG 5 B 175.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist, soweit den Darlegungsanforderungen in § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt ist, nicht begründet. Das Beschwerdevorbringen führt auf keinen Revisionszulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO.
BVerwG 8 B 94.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Es ist bereits zweifelhaft, ob die Beschwerde den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 VwGO genügt. Sie ist aber jedenfalls unbegründet. Der allein geltend gemachte Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist nicht gegeben. 2Grundsä
BVerwG 3 B 101.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beklagten beigemessene grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entsch
BVerwG 1 B 16.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, denn sie legt den geltend gemachten Verfahrensmangel einer Verletzung des Anspruchs der Kläger auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend
BVerwG 5 B 96.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Die allein auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (grundsätzliche Bedeutung) gestützte Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts zielt auf eine Revisionszulassung insowe
BVerwG 4 B 113.03 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Kläger beimessen.1 1. Die Frage, ob über einen Rechtsstreit um das Außer-Kraft-Treten eines fernstraße
BVerwG 4 B 43.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat weder die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Kläger beimessen, noch beruht das angefochtene Urteil auf einem Verfahrensmangel. 21.a) Die Frage
BVerwG 4 B 44.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Rechtssache hat weder die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Klägerin beimisst, noch beruht das angefochtene Urteil auf einem Verfahrensmangel. 21.a) Die Frag
