BVerwG 10 B 91.07 - Beschluss
am 05.09.2007 von http://www.bverwg.deDie Beschwerde ist mit der Rüge eines Verfahrensfehlers (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) zulässig und begründet. Im Interesse der Verfahrensbeschleunigung verweist der Senat die Sache …
BVerwG 1 B 150.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe liegen vor (§ 166 VwGO, §§ 114 ff. ZPO).1 Die Beschwerde ist zulässig und begründet. Im Interesse der Verfahrensbeschleunigung wird die Sache gemäß § 133 Abs. 6 VwGO unter Aufh
BVerwG 2 B 48.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde des Beklagten hat mit der Maßgabe Erfolg, dass die Sache gemäß § 133 Abs. 6 VwGO, § 69 BDG an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist. Das angegriffene Urteil beruht auf einem Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 58
BVerwG 8 B 77.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde des Klägers zu 1 ist mit dem Ergebnis der Zurückverweisung der Sache gemäß § 133 Abs. 6 VwGO begründet. Es liegt ein geltend gemachter Verfahrensmangel vor, auf dem die Entscheidung beruhen kann (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). 2Di
BVerwG 10 B 3.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist zulässig und begründet. Der von ihr als Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) geltend gemachte Verstoß gegen § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO liegt vor.
BVerwG 4 BN 12.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde führt zum Erfolg. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs leidet unter einem Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO. Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung macht der beschließende Senat von der Möglichkeit der Zu
BVerwG 2 B 48.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf die Revisionszulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO, § 69 BDG gestützte Beschwerde ist nicht begründet. 21. Der Beklagte rügt als Verfahrensmangel gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, das Berufungsgericht habe nicht b
BVerwG 4 BN 3.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg. 2Das Oberverwaltungsgericht ist zu dem Ergebnis gelangt, der vom Rat der Antragsgegnerin zusammen mit der Ve
BVerwG 9 B 41.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Nichtzulassungsbeschwerden der Beigeladenen und der Kläger zu 8, 11, 16 bis 19 und 23 haben keinen Erfolg.1 1. Die auf alle Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde der Beigeladenen ist unbegründet.2 a) Die Divergenzrü
BVerwG 9 B 44.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Nichtzulassungsbeschwerden der Beigeladenen und der Klägerin haben keinen Erfolg.1 1. Die auf alle Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde der Beigeladenen ist unbegründet.2 a) Die Divergenzrüge der Beigeladenen, mit
BVerwG 6 BN 2.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1I. Die auf Grundsatz- (1.), Divergenz- (2.) und Verfahrensrügen (3.) gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 21. Die Antragsteller werfen insgesamt sieben Fragen (a g) auf, auf die sie die angenommene grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
BVerwG 10 B 48.05
Bundesverwaltungsgericht / Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.1 Die Beschwerde hält die Frage für klärungsbedürftig, ob für das Innehaben eines Ferienhauses Zweitwohnungssteuer erhoben
BVerwG 1 B 100.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist zulässig und begründet.
