BVerwG 10 B 89.07 - Beschluss
am 21.02.2008 von http://www.bverwg.deDer Klägerin kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht …
BVerwG 1 B 8.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Klägerin kann die beantragte Prozesskostenhilfe für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht bewilligt werden, ...
BVerwG 1 B 62.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Kläger kann die beantragte Prozesskostenhilfe für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht bewilligt werden, ...
BVerwG 1 B 80.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Kläger kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil seine Beschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO, § 114 ZPO).
BVerwG 10 B 119.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Kläger kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO).
BVerwG 2 B 28.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Beklagten kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil die Nichtzulassungsbeschwerde, ...
BVerwG 10 B 30.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Kläger kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den nachstehenden Gründen keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO).
BVerwG 5 B 73.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Revision kann nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zugelassen werden.
BVerwG 3 B 117.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Mit Bescheid vom 25. November 2005 stellte das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Nebenstelle Dessau - fest, dass der Kläger politisch Verfolgter im Sinne des ...
BVerwG 1 B 1.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die ausschließlich auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde des Klägers ist unzulässig.
BVerwG 4 B 112.03 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht.1 1. Die Rechtssache besitzt nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Klägerin beimisst.2
BVerwG 2 B 67.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde des Klägers ist nicht begründet.
BVerwG 2 B 66.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde des Klägers ist nicht begründet.
