BVerwG 10 B 88.07 - Beschluss
am 10.03.2008 von http://www.bverwg.deDen Beigeladenen kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil ihre Beschwerde wie sich aus den nachstehenden Ausführungen ergibt keine Aussicht auf …
BVerwG 1 B 15.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Kläger kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil seine Beschwerde - wie sich aus den nachstehenden Ausführungen ergibt - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO, § 114 ZPO).
BVerwG 1 B 32.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Kläger kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil seine Beschwerde - wie sich aus den nachstehenden Ausführungen ergibt - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO, § 114 ZPO).
BVerwG 1 B 13.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Dem Kläger kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil seine Beschwerde wie sich aus den nachfolgenden Ausführungen ergibt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO, § 114 ZPO). 2Die Beschwerde, die
BVerwG 1 B 110.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Kläger kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den nachstehenden Gründen keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO).
BVerwG 10 B 30.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Kläger kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den nachstehenden Gründen keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO).
BVerwG 10 B 79.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Dem Kläger kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den nachstehenden Gründen keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO).
BVerwG 5 B 178.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie die Darlegungsanforderungen im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. hierzu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 26, m.w.N., stRspr) nicht erfüllt.
BVerwG 2 PKH 2.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einnach Wiedereinsetzung in die Fristen gemäß § 133 Abs. 2 und 3 VwGO durchzuführendesBeschwerdeverfahren kann keinen Erfolg haben.
BVerwG 1 B 142.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf einen Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde der Kläger hat keinen Erfolg.1 Die Beschwerde rügt, das Oberverwaltungsgericht habe die Präklusionsvorschriften nach § 79 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 128 a Abs.
BVerwG 6 B 63.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Der Klägerin ist wegen der Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO gemäß § 60 Abs. 1 VwGO aus den Gründen des Antrags vom 2. September 2005 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. 22. Die Besch
BVerwG 8 B 59.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Weder kommt der Rechtssache die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch beruht das Urteil auf einem von der Beschwerde gerügten Verfahrensfehler (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). 2
BVerwG 4 B 41.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die Sache hat weder die behauptete grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch können die von der Beschwerde geltend gemachten Verfahrensfehler zur Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwG
