Alle Blogs » BVerwG 10 B 83.07 - Beschluss

BVerwG 10 B 83.07 - Beschluss

am 07.03.2008 von http://www.bverwg.de

Die allein auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) …

Vorher bei http://www.bverwg.de (Bundesverwaltungsgericht)

» BVerwG 3 B 106.07 - Beschluss

» BVerwG 8 B 89.07 - Beschluss

» BVerwG 6 B 4.08 - Beschluss

» BVerwG 1 B 30.06 - Beschluss

» BVerwG 6 B 17.07 - Beschluss


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen
» Verwandte Tags: nr nr nr kler zpo kler zpo 3 satz

BVerwG 1 B 1.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die ausschließlich auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde des Klägers ist unzulässig.

BVerwG 10 B 28.08 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und das Vorliegen eines Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde des Klägers ist unzulässig. Sie genügt nicht den Darlegungsanforderungen d

BVerwG 10 B 36.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde des Klägers ist unbegründet.

BVerwG 1 B 2.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 1Die ausschließlich auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unzulässig. Sie entspricht nicht den Anforderungen an die Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes aus § 133 Abs.

BVerwG 4 B 20.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr.

BVerwG 4 B 19.05 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr.

BVerwG 3 B 49.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bzw. der Antrag auf Zulassung der Revision ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe ...

BVerwG 3 B 50.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bzw. der Antrag auf Zulassung der Revision ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe ...

BVerwG 3 B 51.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bzw. der Antrag auf Zulassung der Revision ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe ...

BVerwG 3 B 52.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bzw. der Antrag auf Zulassung der Revision ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe ...

BVerwG 3 B 53.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bzw. der Antrag auf Zulassung der Revision ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe ...

BVerwG 3 B 55.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bzw. der Antrag auf Zulassung der Revision ist unzulässig, weil Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe ...

» Suche in den JuraBlogs

Automatisch übernommen von:

Bundesverwaltungsgericht

RSS-Newsfeed des Bundesverwaltungsgerichts

» Bundesverwaltungsgericht

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »