BVerwG 10 B 36.07 - Beschluss
am 15.08.2007 von http://www.bverwg.deDie allein auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) …
BVerwG 8 B 49.08 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Weder kommt der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), noch liegt ein Verfahrensfehler vor, auf dem das Urteil beruhen kann (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
BVerwG 10 B 32.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde der Klägerin ist unbegründet.
BVerwG 1 B 299.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die allein auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde der Klägerin ist unbegründet. 21. Die Beschwerde hält die Frage für grundsätzlich bedeutsam, ob § 73 Abs. 2a AsylVfG auf Widerruf
BVerwG 2 B 25.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unbegründet. Der Rechtssache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu.
BVerwG 10 B 83.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde des Klägers ist unzulässig.
BVerwG 5 B 207.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist nicht begründet.
BVerwG 5 B 145.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet.
BVerwG 5 B 149.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet.
BVerwG 5 B 131.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist nicht begründet.
Black Friday - Von Kaufwütigen zu Tode getrampelt
medien-gerecht / Kaum vorstellbar aber wahr: Beim Ansturm auf einen Wallmart in den Vororten von New York ist ein Mitarbeiter des Kaufhauses ums Leben gekommen, nachdem er bei der Öffnung des Geschäftes überrannt und zu Tode getrampelt wurde, wie der B
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Datenschutzbeauftragter Online / Lesetipp: Eine aktuelle Studie berichtet nicht nur vom sorglosem Umgang, sondern darüber hinaus von einem Problembewusstsein - das aber ignoriert wird: Dabei ist der Umgang mit persönlichen Daten oft naiv und leichtsinnig: Weit mehr als die Hälft
Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG
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