BVerwG 1 WB 51.06 - Beschluss
am 16.10.2007 von http://www.bverwg.deDienstaufsicht; Dienstaufsichtsbeschwerde; …
BVerwG 6 PB 5.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Übertragung von Zuständigkeiten für die Dienstaufsicht; Richter und nichtrichterliche Bedienstete; gemeinsame Angelegenheit.
BVerwG 1 WB 58.06 / BVerwG 1 WB 64.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Maßnahme; Beschwer; Einsatz von Sanitätssoldaten für die Lagersicherung; Afghanistan.
BVerwG 1 WB 16.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Petition; Petitionsausschuss; Maßnahme.
BVerwG 1 WB 33.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Aktenvorlage; Personalakte; Maßnahme.
BVerwG 1 WB 23.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Antragsgegenstand; Maßnahme; Mobbing.
BVerwG 1 WB 62.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Beschwerdeanlass; Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Maßnahme; Begründung.
DDR-Diplom und (keine) Umdiplomierung
Handakte WebLAWg / Akademiker der DDR haben nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Möglichkeit, eine andere Bezeichnung ihres Diploms, die der Ausbildung in Westdeutschland entspricht, zu beanspruchen. Die klagende Diplom-Ökonomin konnte also nicht d
Elektroreizgeräte bei der Hundeausbildung
Handakte WebLAWg / Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, bei der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht verboten ist. Quelle: PM des BV
BVerwG: Keine Melderegisterauskünfte für Zwecke der Direktwerbung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das BVerwG (Urt. v. 21.06.2006 - Az.: 6 C 5.05) hatte darüber zu entscheiden, ob eine amtliche Meldebörde auch dann Auskünfte hinsichtlich der Adressdaten erteilen muss, wenn die anfragende Person die Auskünfte zu Zwecken der Direktwerbung nutzt
BVerwG: Personalrat kann Dienststelle zur Zurverfügungstellung eines Personalratsbüros verpflichten lassen
JuracityBlog / Der Personalrat kann nicht auf einen reinen Feststellungsantrag verwiesen werden, wie es die Vorinstanz noch getan hat, sondern kann durchaus einen Verpflichtungsantrag stellen, so das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 29.06.2004 Aktenzeichen 6
BVerwG 1 B 74.03 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig, weil weder die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch der behauptete Verfahrensfehler durch Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 132 Abs. 2 Nr. 3, § 138 Nr. 3 VwGO
BVerwG 1 B 9.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie bezeichnet die von ihr geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und des Verstoßes gegen Verfahrensrecht (§ 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 VwGO) nicht in der nach § 133 Abs. 3 S
