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BVerwG 1 B 118.06 - Beschluss

am 03.05.2007 von http://www.bverwg.de

Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und des Verfahrensmangels nicht in einer den Anforderungen des …

BVerwG 1 B 12.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und des Verfahrensmangels nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar.

Briefeschreiber gefasst - Hochwaldmörder nicht ermittelt

LAWgical / Nach dem Massen-DNS-Test im nördlichen Saarland hat die Polizei den Verfasser der Briefe, die in den vergangenen Jahren bei verschiedenen Polizeidienststellen eingegangen sind, gefasst. Es handelt sich dabei um einen 34jährigen Mann, der sein

1 BvR 2147/08 vom 23.10.2008

BVerfG / Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist. Sie ist nicht gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG fristgerecht in einer § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG genügenden Weise begründet worden. Insbesonder

BVerwG 1 B 104.06 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unzulässig. Sie legt den allein geltend gemachten Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nicht in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dar.

BGH: Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung bei Kündigungsandrohung des Arbeitgebers

anwalt-kiel.com / Der Bundesgerichtshof - IV ZR 305/07 - hat die Eintrittspflicht eines Rechtsschutzversicherers bei vom Versicherungsnehmer behaupteten Rechtsverstoß durch Kündigungsandrohung des Arbeitgebers bestätigt. I. Der Kläger verlangt von seinem Rechtssc

Social Community und Datenschutz

LAWgical / In zahlreichen Informationsveranstaltungen sensibilisieren unter anderem der saarländische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die Landesmedienanstalt Saar und das Landeskriminalamt des Saarlandes sowie die Europäische

BVerwG 5 B 175.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Mit dem Verfahren verbindet sich keine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wie die Beschwerde ausschließlich geltend macht.

BVerwG 5 B 69.04

Bundesverwaltungsgericht / Die auf Zulassung der Revision gerichtete, allein auf den Zulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde der Beklagten ist nicht begründet.1 Die Revision kann nicht nach §§ 133, 132 Ab

BVerwG 5 B 24.05

Bundesverwaltungsgericht / G r ü n d e : Die auf Zulassung der Revision gerichtete Beschwerde ist nicht begründet. 1. Die Revision ist nicht nach §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Die von der Beschwerde aufgeworf

BVerwG 1 B 82.06 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / 1Dem Kläger kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den nachstehenden Gründen keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO). 2Die Beschwerde des Klägers ist unz

BVerwG 1 B 37.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Die allein auf einen Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde ist unzulässig.

BVerwG 10 B 4.05

Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist zulässig und begründet.1 Die Beschwerde macht sinngemäß als Verfahrensfehler nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend, dass das Berufungsgericht die Berufung zu Unrecht mangels ausreichender Begründung als unzulässig verworfen

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