BVerwG 1 B 108.06 - Beschluss
am 19.06.2007 von http://www.bverwg.deDie Beklagte hat ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Schriftsatz …
BVerwG 1 B 103.06 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beklagte hat ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Schriftsatz vom 19. April 2007 zurückgenommen.
BVerwG 8 B 32.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beigeladenen haben ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 5. Dezember 2006 mit Schriftsatz vom 20. August 2007 zurückgenommen.
BVerwG 8 B 10.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Die Beigeladene zu 19 hat ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Schriftsatz vom 10. Februar 2005 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung des § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92
BVerwG 9 C 12.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Beklagte hat seine Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Juni 2007 mit Schriftsatz vom 14. August 2007 zurückgenommen.
BVerwG 9 C 11.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Der Beklagte hat seine Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Juni 2007 mit Schriftsatz vom 14. August 2007 zurückgenommen.
BVerwG 3 B 16.07 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Gegenvorstellung ist unstatthaft. Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. November 2006 ist mit dem Beschluss des Senats vom 13. Juli 2007, mit dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen wurde,...
BVerwG 3 B 86.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die von der Klägerin in Anspruch genommenen Gründe für die Zulassung der Revision liegen nicht vor.1 1. Der Rechtssache kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die Klägerin wirft i
BVerwG 2 B 19.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 1Die auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 69 BDG gestützte Beschwerde ist nicht begründet. 2Das Oberverwaltungsgericht hat die Aberkennung des Ruhegehaltes des Beklagten für geboten
BVerwG 6 C 13.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Streitigkeit nach dem Postgesetz; Urteil des Verwaltungsgerichts; Ausschluss der Berufung; Zulassung der Revision; Bindungswirkung der Revisionszulassung; Statthaftigkeit der Revision.
Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH: Wertgrenze gefallen?
Vertretbar Weblawg / Das Telefon klingelt. Man habe eine Zivilsache in der Berufung verloren und erwäge jetzt eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum BGH. Zwei Dinge gehen mir durch den Kopf: 1. Die Nichtzulassungsbeschwerde kann nur durch einen am BGH
BVerwG 2 B 90.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die außerordentliche Beschwerde des Klägers ist zu verwerfen, weil sie unstatthaft ist.1 Ein Rechtsbehelf gegen den angegriffenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts, durch den der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das erstin
BVerwG 4 B 71.04 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / Die Beschwerde ist unbegründet. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich kein Grund für die Zulassung der Revision.1 1. Der geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache liegt nicht vor.2 a) Dies gilt zunächst
