Onlinedurchsuchungen in NRW sind verfassungswidrig
Dr. Behrmann & Härtel | 6. März 2008 — Ja, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes stammt schon aus der letzten Woche, mangels Einträge in dieser Zeit, soll e…
Online-Durchsuchung und heimliches Aufklären des Internet - das waren die Schlagbegriffe, die in der Vergangenheit zu unzähligen Diskussionen geführt haben. Jetzt haben die Karlsruher Richter am BVerfG grundlegende Ausführungen gemacht und die Vorschriften aus dem Verfassungsschutzgesetz (VSG) Nordrhein-Westfalen gekippt. Die Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des VSG waren zu einem Großteil begründet. Der Erste Senat des BVerfG hat die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt (BVerfG, Urt. v. 27.02.2008 - 1 BvR 370/07 u. 1 BvR 595/07). So heißt es zu den jeweiligen Punkten: Heimliche Online-Durchsuchung § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG, der den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme regelt ("Online-Durchsuchung"), verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und ist nichtig. Die Vorschrift wahrt insbesondere nicht das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Zudem ist der Eingriff grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Diesen Anforderungen wird § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG nicht gerecht. Darüber hinaus fehlt es auch an hinreichenden gesetzlichen Vorkehrungen, um Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung zu vermeiden. Heimliches Aufklären des Internet Die Ermächtigung zum heimlichen Aufklären des Internet in § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 1 VSG verletzt ebenfalls die Verfassung und ist nichtig. Das heimliche Aufklären des Internet greift in das Telekommuni-kationsgeheimnis ein, wenn die Verfassungsschutzbehörde zugangsgesicherte Komm…
» Vollständiger ArtikelDr. Behrmann & Härtel | 6. März 2008 — Ja, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes stammt schon aus der letzten Woche, mangels Einträge in dieser Zeit, soll e…
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 27. Februar 2008 — Das BVerfG hat heute sein Urteil zu heimlichen Online-Durchsuchungen gefällt. Grundsätzlich hält das Gericht derartige Durchsuc…
Rheinrecht | 27. Februar 2008 — Das Bundesverfassungsgericht hat heute morgen die nordrhein-westfälischen Vorschriften des Landesverfassungsschutzgesetze…
Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag | 27. Februar 2008 — Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zurOnline-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig(...)Die Vorschrift wah…
blat.antville: Simon's Blawg | 27. Februar 2008 — im aktuellen Verfassungsschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen (Pressemeldung): "§ 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG, der den heimli…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 20. März 2008 — 1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertr…
Blickpunkt Recht & Steuern | 27. Februar 2008 — Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute auf die Verfassungsbeschwerden u.a. einer Journalistin und mehrerer Rec…
blat.antville: Simon's Blawg | 27. Februar 2008 — Die Leitsätze: 1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährlei…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 3. März 2008 — Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit Urteil vom 27.02.2008 - 1 BvR 370 und 1 BvR 595/07 mit dem Thema Online-Durchsuchungen b…
Die herrschende Meinung | 27. Februar 2008 — Die Verfassungsbeschwerde gegen die Online-Durchsuchungs-Ermächtigung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz hatt…