Staatliches Wettmonopol: Bundesverfassungsgericht kippt staatliches Wettmonopol
ElbeBlawg | 28. März 2006 — Das Bundesverfasssungsgericht hat das Monopol des staatlichen Wettanbieters Oddset in seiner „derzeitigen Ausgestaltung“ für …
Das gewerbliche Veranstalten von Wetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, dürfen weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 28. März 2006 auf die Verfassungsbeschwerde einer Buchmacherin aus München. Der Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich gehalten, den Bereich der Sportwetten bis zum 31. Dezember 2007 neu zu regeln. Ein verfassungsmäßiger Zustand kann sowohl durch eine konsequente Ausgestaltung des Wettmonopols erreicht werden, die sicherstellt, dass es wirklich der Suchtbekämpfung dient, als auch durch eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Veranstaltung durch private Wettunternehmen. Will er an einem staatlichen Wettmonopol festhalten, muss er dieses konsequ…
» Vollständiger ArtikelElbeBlawg | 28. März 2006 — Das Bundesverfasssungsgericht hat das Monopol des staatlichen Wettanbieters Oddset in seiner „derzeitigen Ausgestaltung“ für …
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Handakte WebLAWg | 28. März 2006 — Das in Bayern bestehende staatliche Wettmonopol für Sportwetten ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit unvereinbar, weil es …
Handakte WebLAWg | 20. Juni 2006 — Die Kläger vermitteln private Sportwetten und wenden sich gegen Verfügungen des Niedersächsischen Innenministeriums, die ihne…
Jurabilis | 23. Juni 2006 — Nachdem das BVerfG in seiner vielbeachteten Entscheidung vom 28. März 2006 die derzeitige Ausgesaltung des staatlichen Sportwetten…
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