BVerfG watscht Online-Durchsuchung ab

Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zurOnline-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig(...)Die Vorschrift wahrt insbesondere nicht das Gebot der Verhältnismäßigkeit.Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infiltration einesinformationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systemsüberwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können,verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkteeiner konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen.Zudem ist der Eingriff grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicherAnordnung zu stellen. Diesen Anforderungen wird § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz1 Alt. 2 VSG nicht gerecht. Darüber hinaus fehlt es auch anhinreichenden gesetzlichen Vorkehrungen, um Eingriffe in den absolutgeschützten Kernbereich privater Lebensgesta…

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Themen: Vorschriften

Erschienen 27. Februar 2008 auf http://strafverteidiger-feltus.blogspot.com.

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