BVerfG: Verfassungsbeschwerde auch mit nur fahrlässig falschen Angaben oder verkürztem Sachvortrag zieht eine Missbrauchsgebühr für den Rechtsanwalt nach sich

BVerfG, Beschluss vom 13.11.2009, Az. 2 BvR 1398/09 § 34 Abs. 2 BVerfGG

Das BVerfG hat entschieden, dass den “Bevollmächtigten des Beschwerdeführers” Missbrauchsgebühren § 34 Abs. 2 BVerfGG (im vorliegenden Fall in Höhe von 1.500,00 EUR) auferlegt werden können, wenn die Verfassungsbeschwerde “offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss” (vgl. BVerfGE 6, S. 219; BVerfGE 10, S. 94, 97). Ein Missbrauch, so der Senat, liege auch dann vor, wenn gegenüber dem Bundesverfassungsgericht falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht würden. Dabei genüge es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolge. Ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung sei nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.12.1984, Az. 2 BvR 568/84, NVwZ 1985, S. 335; BVerfG, Beschluss vom 19.01.2006, Az. 1 BvR 1904/05, juris; BVerfG, Beschluss vom 30.11.2007, Az. 2 BvR 308/06, juris; BVerfG, Beschluss vom 01.12.2008, Az. 2 BvR 2187/08, juris).

Die Missbrauchsgebühr kann nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn ihm die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. BVerfGE 6, S. 219, 220; BVerfGE 10, S. 94, 97; BVerfG, Beschluss vom 09.06.2004, Az. 1 BvR 915/04, NJW 2004, S. 2959, 2960; BVerfG, Beschluss vom 30.11.2007, Az. 2 BvR 308/06, juris; BVerfG, Beschluss vom 01.12.2008, Az. 2 BvR 2187/08).

Im vorliegenden Fall beanstandete die Kammer, dass die Bevollmächtigten des Beschwerdeführers sich mit Inhalt und Grundlagen der angegriffenen Entscheidungen überhaupt nicht auseinandergesetzt hätten. Ihre Angaben zur Behandlung der schriftlichen Beweisanträge vom 22. und 27.07.2008 seien falsch und geeignet gewesen, das Bundesverfassungsgericht über entscheidungserhebliche Tatsachen in die Irre zu führen. Gleiches gelte hinsichtlich des verkürzenden Sachvortrages zum Ausschluss der Öffentlichk…

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Themen: Rechtsanwalt , Bundesverfassungsgericht , Verfassungsbeschwerde , Bverfg , Beschluss , Urteile & Beschlüsse , Missbräuchlich , Bvr , Missbrauchsgebühr , Falsch
Rechtsgebiet: Verfassungsrecht

Erschienen 4. Januar 2010 auf http://damm-legal.de.

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