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BVerfG: Urteil zur Bundestagsauflösung

am 07.09.2005 von Streitsache / Blog

Die Entscheidung BVerfG v. 25.08.2005 - 2 BvE 4/05, 2 BvE …

BVerfG: Urteilsverkündung im Verfahren Bundestagsauflösung

Jurabilis / Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem Verfahren Bundestagsauflösung auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 9. August 2005 am Donnerstag, 25. August 2005, um 10.00 Uhr im Sitzungssaal des BVerfG Schlossbezirk 3, Karl

BVerfG zur Bundestagsauflösung 1983

LAWgical / In den letzten Tagen streiten sich (nicht nur) die Verfassungsrechtler über die Frage, ob der Bundespräsident nach der gescheiterten Vertrauensfrage den Bundestag auflösen darf, obwohl diese in gewisser Weise fingiert war. Eine ähnliche Situatio

Entscheidung ueber Neuwahl am Donnerstagmorgen

Feder-und-Paragraph.de / Nach einer Pressemitteilung des BVerfG (Pressemitteilung 76/2005) wird der zweite Senat sein Urteil in Sachen "Bundestagsauflösung" an diesem Donnerstag, dem 25. August 2005, um 10 Uhr bekannt geben. Spannend.

Bundestagsauflösung - Literaturhinweise

Andere Ansicht / Im 129.753.281. Beitrag zur Auflösung des Bundestages abschließend ein paar Hinweise zur Debatte in der Literatur * BVerfG NJW 1983, 736 * Besprechung von BVerfGE 2 BvE 1/83 von Gusseck, NJW 1983, 721 Zur verfassungsrechtlichen Problematik der Bu

Urteilsverkündung im Verfahren “Bundestagsauflösung”

Handakte WebLAWg / Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem Verfahren “Bundestagsauflösung” (s. Pressemitteilung Nr. 71/2005 vom 29. Juli 2005) auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 9. August 2005 am Donnerstag, 25

Selbstauflösung des Bundestags über die Vertrauensfrage

Jurabilis / Beck Aktuell hält ein paar Literaturhinweise vor: BVerfG, Voraussetzungen der Bundestagsauflösung gem. Art. 68 GG, NJW 1983, 735 (= E 62, 1) Püttner, Vorzeitige Neuwahlen - ein ungelöstes Reformproblem, NJW 1983, 15 Schneider, Sibyllinisch ode

VG Halle: Private Sportwetten-Vermittlung rechtswidrig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsrechtliche Entscheidung des VG Halle:VG Halle

VG Neustadt: Private Sportwetten sind erlaubt

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsgerichtliche Entscheidung des VG Neustadt:VG

VG Chemnitz: Private Sportwetten sind verboten

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsgerichtliche Entscheidung des VG Chemnitz:VG

VG Karlsruhe: Vermittlung von privaten Sportwetten erlaubt

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsrechtliche Entscheidung des VG Karlsruhe.VG K

VG Karlsruhe: Vermittlung von privaten Sportwetten verboten

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsrechtliche Entscheidung des VG Karlsruhe.VG K

VG Cottbus: Private Sportwetten sind erlaubt

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die uneinheitliche Rechtsprechung in Sachen Sportwetten setzt sich auch nach der Entscheidung des BVerfG (Urt. v. 28.03.2006 - Az.: 1 BvR 1054/01) weiter fort. Aktuelles Beispiel dafür ist die verwaltungsgerichtliche Entscheidung des VG Cottbus.VG C

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Dennis Breuer

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