BVerfG: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Fortfall des Kindesgeldes bei Überschreitung des Jahresgrenzbetrages
BVerfG-Beschluss vom 06.04.2009 - 2 BvR 1874/08
Pressemitteilung Nr. 46/2009 des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG):
“Der 1980 geborene Sohn der Beschwerdeführerin war zunächst als Auszubildender, im als bis zum 31. März 2000 bei einer Bank beschäftigt. Im April 2000 bezog er Arbeitslosengeld in
Höhe von 1.189,50 DM. Am 1. Mai 2000 trat er seinen Grundwehrdienst an. Die im Ausgangsverfahren beklagte Agentur für Arbeit Lüneburg
- - setzte das für April 2000 auf 0,– DM fest, weil die Bezüge des
Sohnes in diesem Monat den anteiligen Jahresgrenzbetrag von 1.125,– DM überschritten. Die von der Beschwerdeführerin erhobene Klage
wies das zuständige Finanzgericht ab; die anschließende Revision wurde vom Bundesfinanzhof zurückgewiesen.
Mit ihrer Verfassungsbeschwerde macht die Beschwerdeführerin u.a. geltend, dass der Gesetzgeber durch den starren Grenzwert ohne
Härtefallregelung sein Ermessen überschreite. Der Kindergeldanspruch entfalle aufgrund der so genannten “Fallbeilregelung” aus § 32
Abs. 4 Satz 2 EStG, obwohl der Sohn der Beschwerdeführerin mit seinem nur geringfügig über der Einkommensgrenze liege. Außerdem müsse berücksichtigt werden, dass auch
weitere staatliche Vergünstigungen, so z.B. bei der Eigenheimzulage, von der Kindergeldgewährung abhängig seien, die dann auch nich…
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