BVerfG untersagt Heß-Kundgebung

Eine geplante Versammlung zum Gedenken an Rudolf Heß in Wunsiedel am 20.08.2005 bleibt verboten. Mit Beschluss vom 16.08.2005 hat die 1. Kammer des Bundesverfassungsgerichts den Antrag des Veranstalters auf Gewährung von Eilrechtsschutz abgelehnt (Az: 1 BvQ25/05). Auch das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Antrag gegen ein vom Polizeipräsidenten in Berlin ausgesprochenes Verbot, zu dem Thema «Rudolf Heß - Gebt die Akten frei» eine Versammlung in Berlin Unter den Linden zu veranstalten, zurückgewiesen. VG Berlin, Beschluss vom 17.08.2005, Az: VG 1 A 151.05, Beck Aktuell Der neue § 130 IV StGB spielt erwartu…

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Themen: Stgb , Verbot , Verwaltungsgericht Berlin , Unter Den Linden , Wunsiedel
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 17. August 2005 auf http://www.jurabilis.de.

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