BVerfG zum Thema Befreiung von den Rundfunkgebühren und Kostenerstattung

Es geht um die Befreiung von Rundfunkgebühren (- 1 BvR 3269/08 - - 1 BvR 656/10 -) Die Beschwerdeführerin bekam für sich und ihre Tochter Leistungen gem. SGB II. Für die Zeit von Juli 2005 bis November 2006 erhielt sie einen befristeten Zuschlag gemäß § 24 SGB II, der teilweise geringer als die Höhe der zu zahlenden Rundfunkgebühren war. Die verschiedenen Anträge wurde durch die Rundfunkanstalt abgelehnt. Das Widerspruchsverfahren verlief ebenso wie die gerichtlichen Verfahren erfolglos. Also blieb für die Beschwerdeführerin nur der Gang nach Karlsruhe.

Sie machte u.a. geltend, daß in ihren Grundrechten aus Art. 1 Abs. 1 und 3, Art. 2, Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2, Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 6 Abs. 1, 2 und 4, Art. 19 Abs. 2 und 4, Art. 20 Abs. 1 und 2 sowie Art. 103 Abs. 1 GG verletzt sei. Sie stehe schlechter als die Empfänger von Arbeitslosengeld II, die von den Rundfunkgebühren befreit seien. Nachdem die Verfassungsbeschwerden der Rundfunkanstalt zugestellt wurden, befreite diese die Beschwerdeführerin rückwirkend (!). Daraufhin wurden die Verfassungsbeschwerden für erledigt erklärt und es ging eigentlich nur noch um “die Kosten”.

Das BVerfG setzte den Streitwert auf 8.000,00 € fest und und ordnete an, daß der Beschwerdeführerin die notwendigen Auslagen zu erstatten sind. Nach Ansicht des Gerichts hätte die Verfassungsbeschwerde Erfolg gehabt. Daß die Rundfunkanstalt die Beschwerdeführerin rückwirkend von der Rundfunkgebühr befreite, half der Rundfunkanstalt also überhaupt nicht. Indem die Rundfunkanstalt die Beschwerdeführerin nicht von der Rundfunkgebühr befreite, sei gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen worden.

Zunächst wird nach einer sog. Vergleichsgruppe gesucht bzw. eine solche gebildet. Diese beiden Gruppen müssen annähernd gleich sein und sich letztlich “nur” dadurch unterscheiden, daß eine Gruppe gegenüber der anderen Gruppe bevorzugt behandelt wird, ohne dies jedoch gerechtfertigt wäre: “Wesentlich gleiches darf nicht ungleich bzw. ungleiches darf nicht gleich behandelt werden.” Das BVerfG dazu: Die Beschwerdeführerin wird als Empfängerin eines Zuschlages zum Arbeitslosengeld II gegenüber solchen Empfängern von Arbeitslosengeld II, die keinen derartigen Zuschlag erhalten, schlechter gestellt. Während diese nach § 6 Abs. 1 RGebStV auf Antrag von den Rundfunkgebühren befreit sind, wurde der Beschwerdeführerin durch die angegriffenen Entscheidungen weder nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RGebStV noch aufgrund eines besonderen Härtefalles nach § 6 Abs. 3 RGebStV eine Rundfunkgebührenbefreiung gewährt. Beide Personengruppen sind als Empfänger von Arbeitslosengeld II miteinander vergleichbar.

Solange also die Beschwerdeführerin den Zuschlag zum ALG-II gem. § 24 Abs. 2 SGB II erhielt, der geringer war, als die Rundfunkgebühr, wurde sie gegenüber den “reinen” ALG-II-Beziehern ungleich behandelt.

Diese Differenzierung war j…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Öffentliches Recht , Streitwert , Rundfunkgebühren , Gez , Bvr , Die Zeit , Arbeitslosengeld II , Abgabenrecht , RA Dirk Hofrichter

Erschienen 20. Januar 2012 auf http://conlegi.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Verfassungsbeschwerden reihenweise

Rechtslupe | 30. Juni 2010 — Steter Tropfen höhlt den Stein. Stets Verfassungsbeschwerde bringt die Missbrauchsgebühr.Derzeit vermeldet das Bundesver…

Bundesverfassungsgericht: Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren

Recht für Verbraucher | 23. Dezember 2011 — Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren Das Bundesverfassungsgericht hat sich in den vorliegenden Verfahren mi…

Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren

Rechtslupe | 27. Dezember 2011 — Das Bundesverfassungsgericht hatte sich aktuell in drei bei ihm anhängigen Verfassungsbeschwerden mit der Frage zu befassen, ob…

Rundfunkgebührenpflicht Befreiung: Zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bei Bezug eines Zuschlags zum Arbeitslosengeld II

Recht und Alltag | 2. April 2007 — Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin hatte in zwei Verfahren mit Urteilen vom 28.03.2007 (Az.: VG 27 A 25.07 und …

VWG Berlin (VG 27 A 25.07 und VG 27 A 126.06) stoppt die GEZ

Recht für Verbraucher | 29. März 2007 — Klagen auf Befreiung von den Rundfunkgebühren bei Bezug eines Zuschlags zum Arbeitslosengeld II gemäß § 24 SGB II erfolgreich Die …

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

Rechtsanwalt Robak | 6. Januar 2012 — Aus der Rechtsprechung „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Vor Weihnachten entschied das Verfassungsgericht, dass Ger…

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

Rechtsanwalt Robak | 6. Januar 2012 — Aus der Rechtsprechung „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Vor Weihnachten entschied das Verfassungsgericht, dass Ger…

Rundfunkgebühren für PC’s

RECHTaktuell | 19. März 2009 — Da man auch mit Bürocomputern Rundfunk empfangen kann, verlangt die GEZ von manchen Arbeitgebern bzw. Dienstherren Rundfunkgebü…

Rundfunkgebühren für PCs: AnGEZählt?

Rechtsanwalt Aabadi: RechtAktuell | 15. Februar 2010 — Die nächste Runde: Das Verwaltungsgerichts Gießen hat mit zwei Urteilen vom 19. Januar zwei Gebührenbescheide der GEZ aufgehobe…

Kein höherer Zuschlag zum Arbeitslosengeld II, wenn beide Ehepartner zuvor Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen haben

Recht und Alltag | 1. November 2007 — Im Termin am 31. Oktober 2007 hat sich der 14. Senat des Bundessozialgerichts erstmals mit dem Zuschlag zum Arbeitslosengeld II…

Das Bundesverfassungsgericht