BVerfG statuiert Grundrecht auf vertrauliche Nutzung des eigenen Computers

heise online vermeldet die heutige Entscheidung des BVerfG über die Regelung der Online-Durchsuchung im hessischen Verfassungsschutzgesetz:

“Das Bundesverfassungsgericht hat die entscheidende Klausel zur Ausforschung “informationstechnischer Systeme” im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, das erstmals in Deutschland verdeckte Online-Durchsuchungen erlaubte, für verfassungswidrig erklärt. Zudem hat das höchste deutsche Gericht ein neues Grundrecht auf “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität” informationstechnischer Systeme etabliert.

Es tritt zu den anderen Freiheitsrechten wie insbesondere dem Schutz des Telekomm…

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Themen: Rechtsprechung , Bundesverfassungsgericht

Erschienen 27. Februar 2008 auf http://www.kielanwalt.de.

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