BVerfG: Professor muss Honorar aus Nebentätigkeit beim Dienstherrn abliefern
am 01.02.2007 von JuracityBlog
Das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom vom 16.01.2007 – 2 BvR 1188/05) nahm die Verfassungsbeschwerde eines Fachhochschulprofessors nicht an, der 1998 im Nebenjob bei einer Steuerberaterkammer 45000 DM zusätzlich verdiente und gegen die Pflicht geklagt hatte, davon 33000 DM bei seinem Arbeitgeber abzuliefern (zur Pressemitteilung des BVerfG).
Die sogenannte “Ablieferungspflicht”, die in der jeweiligen Nebentätigkeitsverordnung in Bund und Land geregelt ist, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, entschieden die Verfassungsrichter. Dem Gesetzgeber stehe es frei, die Nebenjobs von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes durch die Pflicht, einen Teil der Nebentätigkeitsvergütung an die Staatskasse abzuführen, einzudämmen. Das …
Ablieferungspflicht bei Nebentätigkeiten eines Beamten
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Ablieferungspflicht für Einkünfte aus einer Nebentätigkeit eines im öffentlichen Dienst Beschäftigten ist nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtlich nicht zu bea…
Ablieferungspflicht für Einkünfte aus einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
BVerfG / Pressemitteilung vom 30.01.2007…
Nebentätigkeitsvergütungen von Richtern
Handakte WebLAWg / Die gesetzliche Regelung in Hessen, nach der Richtern die Genehmigung einer Nebentätigkeit zu versagen ist, wenn sie dadurch im Kalenderjahr insgesamt mehr als 30 v.H. eines Richtergrundgehalts (R 2) durch ihre Nebentätigkeiten verdienen würden, i…
Kindesunterhalt: Nebentätigkeit trotz 42-Stundenwoche zumutbar
JuracityBlog / Das OLG Dresden (Aktenzeichen 21 UF 518/06) hat entschieden, dass ein Unterhaltspflichtiger sich beim Unterhalt für ein minderjähriges Kind nicht auf Leistungsunfähigkeit berufen kann, sondern eine Nebentätigkeit aufnehmen muss, d…
BVerwG 2 C 32.04 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / I. 1Der Kläger ist Vorsitzender Richter am Landgericht. Er nimmt regelmäßig Nebentätigkeiten als Schiedsrichter und Schlichter wahr. Seinen Anträgen, ihm zwei Nebentätigkeiten als Vorsitzender eines Schiedsgerichts und eine Nebentätigkeit al…
BVerfG: Barschel-Buch darf vorerst nicht veröffentlicht werden
RA Kadelke / Das Bundesverfassungsgericht hat es einem Staatsanwalt, der mit dem Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Mordes an dem ehemaligen schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel (CDU) befasst war, untersagt, ein Buch zu dem Thema zu ver…
Nebentätigkeiten von Richtern und Richterinnen in Berlin
Lichtenrader Notizen / Im Land Berlin sind den Richterinnen und Richtern 329 Nebentätigkeitsgenehmigungen erteilt worden. Von den insgesamt 329 erteilten Genehmigungen betreffen 174 Genehmigungen fortlaufend wahrgenommene Nebentätigkeiten.Es wurden für folgende Tätigk…
