BVerfG, praeceptor Germaniae?

Christian Tomuschat schrieb sich vor einiger ZEIT die nicht zum ersten Mal gehörte Kritik an einem den Gesetzgeber durch unnötige obiter dicta unzulässig einengenden Bundesverfassungsgericht von der Seele. Auch zur Richterwahl äußerte er sich: Lange ist das Gericht in der Öffentlichkeit als Institution wahrgenommen worden. Immer deutlicher zeichnen sich indes hinter der Fassade die handelnden Richter als Individuen mit ihren spezifischen Eigenheiten ab. Das legt die Frage nahe, ob für den Auswahlmodus schon das Optimum gefunden worden ist. Drei der Richter eines jeden Senats müssen von einem der obersten Gerichtshöfe des Bundes kommen; als vertrauenswürdig gelten im Übrigen vor allem Professoren mit akademischem Status. Zu kurz kommt in der Praxis das Element politischer, auch internationaler, Vorbildung, das sich nicht verordnen lässt, aber von den Wahlgremien stärker in Betracht gezogen werden sollte. Die Wahrnehmung der richterlichen Funktion auf Verfassungsebene ist keine lediglich technokratische Funktion. Sie setzt Weitsicht und Lebenserfahrung voraus, die jedem Urteilsspruch mehr als bloße theoretische Konzepte Halt und Festigkeit geben. ...jurabili…

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Themen: Rechtsprechung , Lesetipp , Praxis , Element , Roland Koch , Politik

Erschienen 5. August 2010 auf http://www.jurabilis.de.

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