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BVerfG: Online-Durchsuchung ist null und nichtig!

am 27.02.2008 von Die herrschende Meinung

Die Verfassungsbeschwerde gegen die Online-Durchsuchungs-Ermächtigung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz hatte vollen Erfolg. Wie das Bundesverfassungsgericht heute entschied, verletzt die Regelung des § 5 VSG NRW das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
Erwähnenswert ist die selbstkritische Einstellung des BVerfG:Die Gewährleistungen der Art. 10 GG (Telekommunikationsgeheimnis) und Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) wie auch die bisher in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts tragen dem durch die Entwicklung der Informationstechnik entstandenen Schutzbedürfnis nicht hinreichend Rechnung.Diese Lücke ergänzen die Verfassungswächter nun mit einem auf dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beruhenden Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

Allerdings spricht das BVerfG kein absolutes Nein zur Online-Durchsuchung aus. Bei Einführung eines Richtervorbehalts und Wahrung der Verhältnismäßigkeit wird die Online-Durchsuchung wohl kommen können:Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den …

Bundesverfassungsgericht: Online-Durchsuchungen nur in engen Ausnahmefällen zulässig - Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit Urteil vom 27.02.2008 - 1 BvR 370 und 1 BvR 595/07 mit dem Thema Online-Durchsuchungen befasst und die Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet…

BVerfG: Online-Durchsuchung - Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. 2. Die heimliche Infiltration eines informationstechni…

Das Bundesverfassungsgericht zur Online-Durchsuchung...

blat.antville: Simons Blawg / Die Leitsätze: 1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. 2. Die heimliche Infilt…

BVerfG, 1 BvR 370/07 vom 27.2.2008 (”Onlinedurchsuchung”)

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Das IT-Grundrecht im Detail

Telemedicus / Zur dogmatischen Einordnung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme Die im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz (VSG) vorgesehene Online-Durchsuchung ist verfassungswid…

IT-Grundrecht - BVerfG Urteil 1 BvR 370/07 vom 27.Februar 2008

Weblawg.de / ... L e i t s ä t z e zum Urteil des Ersten Senats vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07 - - 1 BvR 595/07 - 1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit…

BVerfG, 1 BvR 370/07 vom 27.2.2008 (”Onlinedurchsuchung”)

auchRecht.de / Leitsätze: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Die heimliche Infiltration eines informationstec…

BVerfG kippt Online-Durchsuchung in NRW

LAWgical / Das BVerfG hat soeben sein Urteil zur Online-Durchsuchung verkündet und § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt 2 (Online-Durchsuchung) und Alt 1 (Heimliches Aufklären im Internet) des Verfassungsschutzgesetzes von Nordrhein-Westfalen (VSG)für verfassu…

BVerfG watscht Online-Durchsuchung ab

Wissenswertes, Interessantes und Kurioses aus Justiz und Alltag / Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zurOnline-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig(...)Die Vorschrift wahrt insbesondere nicht das Gebot der Verhältnismäßigkeit.Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infilt…

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