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BVerfG: Online-Durchsuchung - Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

am 20.03.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung
der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.


2. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht
und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte
einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit
der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die
Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit
hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen
auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.


3. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher
Anordnung zu stellen. Das Gesetz, das zu einem solchen Eingriff ermächtigt, muss Vorkehrungen enthalten, um den Kernbereich
privater Lebensgestaltung zu schützen.


4. Soweit eine Ermächtigung sich auf eine staatliche Maßnahme beschränkt, durch welche die Inhalte und Umstände der laufenden
Telekommunikation im Rechnernetz erhoben oder darauf bezogene Daten ausgewertet werden, ist der Eingriff an Art. …

BVerfG, 1 BvR 370/07 vom 27.2.2008 (”Onlinedurchsuchung”)

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IT-Grundrecht - BVerfG Urteil 1 BvR 370/07 vom 27.Februar 2008

Weblawg.de / ... L e i t s ä t z e zum Urteil des Ersten Senats vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07 - - 1 BvR 595/07 - 1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit…

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Bundesverfassungsgericht: Online-Durchsuchungen nur in engen Ausnahmefällen zulässig - Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit Urteil vom 27.02.2008 - 1 BvR 370 und 1 BvR 595/07 mit dem Thema Online-Durchsuchungen befasst und die Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet…

Das Bundesverfassungsgericht zur Online-Durchsuchung...

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BVerfG: Online-Durchsuchung ist null und nichtig!

Die herrschende Meinung / Die Verfassungsbeschwerde gegen die Online-Durchsuchungs-Ermächtigung im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz hatte vollen Erfolg. Wie das Bundesverfassungsgericht heute entschied, verletzt die Regelung des § 5 VSG NRW das allgeme…

Onlinedurchsuchungen in NRW sind verfassungswidrig

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BVerfG lässt Online-Durchsuchung nur unter engen Voraussetzungen zu

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

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