BVerfG entscheidet zur Pendlerpauschale
Steuerpraxis | 9. Dezember 2008 — Heute um 11.00 Uhr fällt die lang erwartete Entscheidung zur Pendlerpauschale. Am 10. September wurden zuvor die Normenkontro…
Kürzung der Pendlerpauschale grundgesetzwidrig
Der Zweite Senat entschied mit sechs zu zwei Stimmen und kommt zu dem Ergebnis, dass die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gilt die alte Regelung vorläufig weiter.
Damit können die Millionen Pendler wieder ihre Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort mit einer Pauschale von 30 Cent steuerlich geltend machen.
Am 10. September wurden zuvor die Normenkontrollanträge des Finanzgerichts Niedersachsen und des Finanzgerichts des Saarlandes verhandelt. Steuerpraxis hat berichtet.
Zum Sachverhalt: Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten bis zum Veranlagungszeitraum 2006 mit einer Entfernungspauschale als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden. Mit der ab dem 1. Januar 2007 geltenden Vorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG ordnete der Gesetzgeber an, dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind. Nach Satz 2 der Vorschrift können lediglich Fahrtaufwendungen ab dem 21. Entfernungskilometer “wie Werbungskosten” abgezogen werden. Eine entsprechende Regelung besteht auch für Freiberufler und Gewerbetreibende.
Die vorlegenden Gerichte halten die Versagung des Werbungskostenabzugs von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für verfassungswidrig. Die Regelung sei mit der bereichsspezifischen Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes im Einkommensteuerrecht nicht vereinbar. Im Interesse der verfassungsrechtlich gebotenen Lastengleichheit habe sich der Gesetzgeber entschieden, im Einkommensteuerrecht die finanzielle Leistungsfähigkeit nach dem Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den Erwerbsaufwendungen andererseits zu bemessen (objektives Nettoprinzip). Mit der Streichung des Werbungskostenabzugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verstoße der Gesetzgeber gegen das Nettoprinzi…
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