BVerfG kippt Unterhaltsrechtsprechung des BGH

Etliche tausend in den letzten drei Jahren gefällte Urteile zum Ehegattenunterhalt müssen vermutlich auf den Prüfstand. Denn mit einer Entscheidung vom 25.01.2011 stellte das BVerfG fest, dass ein wesentlicher Baustein der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Ehegatten-Unterhaltsrecht das Rechtsstaatsprinzip verletzt. Die Entscheidung 1 BvR 918/10 (hier auch die Pressemeldung des BVerfG dazu) stellt im Leitsatz fest: "Die zur Auslegung des § 1578 I 1 BGB entwickelte Rechtsprechung zu den "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen" unter Anwendung der Berechnungsmethode der sogenannten Dreiteilung löst sich von dem Konzept des Gesetzgebers zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts und ersetzt es durch ein eigenes Modell. Mit diesem Systemwechsel überschreitet sie die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und verletzt Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem…

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Themen: Urteile , Bgh , GG , Bverfg , Bvr , Kurzfristig , Wandelbare Eheliche Lebensverhältnisse , Drittelmethode

Erschienen 12. Februar 2011 auf http://fokus-familienrecht.blogspot.com.

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