BVerfG: Keine Verfassungsbeschwerde gegen Abfrage von 20 Mio Kreditkartendaten wegen Kinderpornograhie
BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 2 BvR 1372/07, 2 BvR 1745/07 - Bei der Verfolgung von ist ein Verstoß gegen die
verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeit nicht gegeben, wenn 20 Mio. Kreditkartendaten überprüft werden. Anläßlich einer bekannten
Bank auf den wurden 20 Mio.
Kreditkartendaten geprüft. Das BVerfG sah zwar das Recht auf informationelle Selbstbestimmung berühert. Die Gerneralnorm der StPO sei
jedoch eine hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage für einen Eingriff in dieses Recht, da die Norm und damit auch die Datenerhebung auf den Zweck der Tataufklärung
begrenzt. Hinzuweisen ist jedoch auf die engen Grenzen, die das BVerfG allgemein für Ermittlungen in der Urteilsbegründung formuliert
hat:
“Mit dieser strengen Begrenzung sämtlicher Ermittlungen und damit auch der Datenerhebung auf den Zweck der Tataufklärung begrenzt die
Strafprozessordnung die Eingriffe in das Recht an den eigenen Daten grundsätzlich auf diejenigen, die für die Strafverfolgung im
konkreten Anlassfall von Bedeutung sind (vgl.BVerfGE 113, 29 <52> ). Die strafprozessualen Ermächtigungen erlauben damit einen
Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, finden ihre Grenze aber in der Zweckbestimmung für das jeweilige (vgl.BVerfGE 113, 29 <52> ).
für Ermittlungsmaßnahmen nach §
161 Abs. 1 StPO sind zureichende tatsächliche Anhaltspunkte einer Straftat (§ 152 Abs. 2 StPO). Eine Aufzählung aller
kriminalistischen Vorgehensweisen, die von § 161 Abs. 1 StPO erfasst werden, ist dagegen nicht möglich und für Maßnahmen, die mit
weniger intensiven Grundrechtseingriffen verbunden sind, auch nicht erforderlich.”
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel - www.jur-blog.de
BVerfG: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Abfrage von Kreditkartendaten in einem Ermittlungsverfahren
Die Staatsanwaltschaft Halle leitete im Jahr 2006 ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein, nachdem sie auf eine Internetseite
aufmerksam geworden war, die den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten vermittelte. Der Zugang zur Internetseite kostete 79,99 $,
die von den Kunden per Kreditkarte gezahlt werden mussten. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens schrieb der ermittelnde Staatsanwalt
die Kreditinstitute an, die Mastercard- und Visa-Kreditkarten in Deutschland ausgeben. Er forderte sie auf, alle Kreditkartenkonten
anzugeben, die seit dem 1. März 2006 eine Abbuchung von 79,99 $ zugunsten der philippinischen Bank aufwiesen, über die der
Geldtransfer für den Betreiber der Internetseite unter einer bestimmten Empfänger-Kennziffer abgewickelt wurde. Die Unternehmen
ermittelten insgesamt 322 Karteninhaber, deren Daten an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wurden.
Die Beschwerdeführer sind Karteninhaber der von der Staatsanwaltschaft kontaktierten Unternehmen und waren unter d…
» Vollständiger Artikel