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BVerfG: Heimliche Vaterschaftstest bleiben unzulässig

am 13.02.2007 von Rechtsanwalt Hänsch, Dresden

Das BVerfG hat entschieden: heimlich eingeholte genetische Abstammungsgutachten sind als Beweismittel vor Gericht nicht verwertbar, da der heimliche Vaterschaftstest das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes verletzt.
Damit bestätigt das BVerfG die gefestigte Rechtsprechung des BGH und wies die entsprechende Klage eines Scheinvaters ab, der sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sah.
Allerdings gab das BevrfG dem Gesetzgeber auf, bis spätestens 31.03.2008 eine gesetzliche Neuregelung zur vereinfachten Anfechtung der Vaterschaft vorzunehmen. Denn ein mutmaßlicher Vater habe das Recht zu wissen, ob er der tatsächliche Erzeuger des Kindes sei. Das sei nach geltendem Recht jedoch nicht ohne weiteres möglich. Derzeit …

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