BVerfG: Handy-Verbot gilt auch für Fahrlehrer

BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2009 – 2 BvR 901/09 – Die Verhängung eines Bußgelds an einen Fahrlehrer wegen der Benutzung eines Mobiltelefons (Handy) bei der Fahrt mit einer Fahrschülerin ist rechtens. Das Verfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde gleich gar nicht zur Entscheidung an. Überlegt man sich die technische Ausstattung eines Fahrlehrer-Fahrzeugs und die Aufgabe des Faherlehrers ist klar: Der soll das Verkehrsgeschehen beobachten und jederzeit bei Fahrfehlern eingreifen können. Damit ist der Fahrlehrer der eigentliche Fahrzeugführer. Also: Recht so!

Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – www.jur-blog.de

BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2009 – 2 BvR 901/09 – Keine Verfassungsbeschwerde: Bußgeld für Handy-Telefonat des Fahrlehrers

Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht zu einer Geldbuße von 40 Euro wegen verbotswidrigen Benutzens eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeugs verurteilt. Er hatte während einer Fahrstunde einer Fahrschülerin, die das Fahrzeug lenkte, als Fahrlehrer ein Mobiltelefon benutzt. Das Oberlandesgericht verwarf seinen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde. Durch die obergerichtliche Rechtsprechung sei bereits

geklärt, dass ein Fahrlehre…

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Themen: Handy , Urteile , Telekommunikation , Mobiltelefon , Bverfg , Bvr , Fahrlehrer , Fahrlehrer Handy

Erschienen 21. Juli 2009 auf http://www.jur-blog.de.

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