BVerfG: Gerichte müssen bei justizinternen Verfahrensfehlern auf Möglichkeit der Wiedereinsetzung hinweisen
am 12.10.2005 von http://www.jurabilis.de
Das BVerfG hat die Fachgerichte zur Belehrung über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung gerichtlicher Verfahren verpflichtet, wenn Fehler der Justiz zu unzulässigen Verfahrensabläufen geführt haben. Die in diesem Zusammenhang vorliegenden Verfassungsbeschwerden von Strafgegangenen wurden nicht zur Entscheidung angenommen, da der Verfahrensweg noch nicht ausgeschöpft sei, so die Richter.
BVerfG, Beschluss vom 27.09.2005, Az: 2 BvR …
Trotz Nichtannahme erfolgreiche Verfassungsbeschwerden Verpflichtung der Fachgerichte zur Belehrung über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung
BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvR 172/04. Siehe auch: Entscheidung vom 27.09.2005…
FEHLER DER JUSTIZ
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advobLAWg / Heimliche Gentests bleiben laut des soeben verkündeten Urteils des BVerfG zwar als Beweismittel unzulässig. Das Gericht hat den Gesetzgeber aber verpflichtet, bis Ende März 2008 einen Verfahrensweg zu eröffnen, in dem Männer sehr viel leichter a…
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