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BVerfG: Fernsehberichterstattung im Gericht außerhalb der mündlichen Verhandlung

am 29.01.2008 von http://strafverteidiger-feltus.blogspot.com

Am 19. März 2007 begann vor dem Landgericht Münster die Verhandlunggegen 18 Bundeswehrausbilder, die Rekruten in einer Kaserne imwestfälischen Coesfeld misshandelt haben sollen. Im Vorfeld derVerhandlung ordnete der Vorsitzende der Strafkammer den Ausschluss vonFoto- und Fernsehteams aus dem Sitzungssaal für einen Zeitraum von 15Minuten vor Prozessbeginn und 10 Minuten nach Prozessende an. AufAntrag des ZDF gab die 1. Kammer des Ersten Senats desBundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 15. März 2007 demVorsitzenden im Wege der Eilanordnung auf, dem Fernsehteam des ZDF dieAnfertigung von Aufnahmen der im Sitzungssaal anwesendenVerfahrensbeteiligten zu ermöglichen und hierbei die Anwesenheit derRichter und Schöffen im Sitzungssaal zu gewährleisten. Soweit es aneinem Einverständnis der Angeklagten mit einer Veröffentlichung ihresBildnisses fehle, sei eine Anonymisierung ihrer Gesichtersicherzustellen (vgl. Pressemitteilung Nr. 30/2007 vom 16. März 2007).Auch die …

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Aus dem Leben des Göttinger Strafverteidigers und Rechtsanwalts Tobias Feltus, und eben was sonst noch so alles wissenswert, interessant und kurios ist.

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