BVerfG erfindet Grundrecht auf freie Wahl der Staatsnähe des Arbeitsplatzes

Der Staat ist als Arbeitgeber einer von vielen. Aber er ist der einzige, der Gesetze machen kann. Das ermöglicht ihm, etwas zu tun, was viele andere Arbeitgeber auch gern tun würden: die Rechte seiner Beschäftigten dort, wo sie ihm unbequem sind, einfach – schnipps! – wegoperieren.

Jetzt fällt ihm aber das Bundesverfassungsgericht in den Arm, in einer sehr bemerkenswerten Entscheidung, die die Privatisierung zweier hessischer Unikliniken betrifft. Die beiden Kliniken der Unis Gießen und Marburg waren zusammengelegt worden, um sie an eine private GmbH verkaufen zu können – und zwar durch ein speziell dafür angefertigtes Landesgesetz.

Normalerweise kann man als Beschäftigter, wenn einem der Arbeitgeber unter dem Hintern weg verkauft wird, widersprechen (§ 613a BGB, leidvoll in Erinnerung aus meiner Examens-Arbeitsrechtsklausur…), mit der Folge, dass man beim alten Arbeitgeber bleibt. Dort ist dann zwar wahrscheinlich kein Arbeitsplatz mehr da, aber wenigstens hält einen der Kündigungsschutz halbwegs warm.

Das fand der hessische Gesetzgeber in diesem Falle aber unangezeigt und schrieb ins Gesetz, dass die Klinikangestellten sich ihr Widerspruchsrecht an den Hut stecken können.

Öffentlicher Dienst forever

Der Erste Senat sieht darin einen Eingriff in das in Art. 12 I GG garantierte Grundrecht, den Arbeitsplatz frei zu wählen. Nicht nur werde den Betroffenen ein neuer Arbeitgeber aufgedrängt. Ihnen werde auch der von ihnen gewählte Arbeitgeber entzogen. Und weil damit explizit die Privatisierung vorbereitet werden sollte, sei

damit ein Prozess in Gang gesetzt, der die Beschwerdeführerin letztlich nicht nur aus dem Landesdienst, sondern auch aus dem öffentlichen Dienst entfernt.

Gegen die Privatisierung als solche gebe es zwar prinzipiell nichts einzuwenden, aber das sei kein Grund, die Arbeitnehmerrechte zu beschneiden:

Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass organisatorische Privatisierungen stets nur unter Zurückstellung berechtigter Arbeitnehmerbelange am Erhalt des von ihm gewählten Arbeitsplatzes erfolgreich durchgeführt werden könnten.

Den Eingriff hält der Senat für unverhältnismäßig, da ein unzumutbarer Eingriff in die Privatautonomie: Dass den Beschäftigten ein neuer Arbeitgeber vor die Nase gesetzt wird, sei noch gar nicht mal das Problem – er könne ja kündigen. Der Verlust des alten Arbeitgebers ist es, der unzumutbar sei: Zum einen wegen der Besagten Selbst-Privilegierung des Staates als Arbeitgeber cum Gesetzgeber, zum anderen, weil

mit dem Verlust eines öffentlichrechtlichen Arbeitgebers, stärker als beim Wechsel von einem privaten Arbeitgeber zu einem anderen, die vom Arbeitnehmer gewählte Berufswahlentscheidung berührt wird, da dieser Entscheidung die Abwägung der typischen Vor- und Nachteile der Beschäftigung in einem öffentlichrechtlich geprägten Arbeitsverhältnis …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Bundesverfassungsgericht , Bverfg , Privatisierung , öffentlicher Dienst , Berufsfreiheit , Verfassungspolitik , Karlsruhe Locuta

Erschienen 16. Februar 2011 auf http://verfassungsblog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Bundesverfassungsgericht: Privatisierung des Universitätsklinikums Marburg / Gießen und damit die Überleitung der Arbeitsverhältni…

Arbeitsrecht & Mediation Berlin | 16. Februar 2011 — 1. Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die durch § 3 Abs. 1 Satz 1 und 3 UKG des Landes Hessen a…

Bundesverfassungsgericht: Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel im Ra…

fachanwaltsliste.de | 17. Februar 2011 — Pressemitteilung Nr. 15/2011 vom 16. Februar 2011 Beschluss vom 25. Januar 2011 1 BvR 1741/09 Im Jahr 2005 kam das Land H…

Bundesverfassungsgericht: Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel im Ra…

fachanwaltsliste.de | 17. Februar 2011 — Pressemitteilung Nr. 15/2011 vom 16. Februar 2011 Beschluss vom 25. Januar 2011 1 BvR 1741/09 Im Jahr 2005 kam das Land H…

Betriebsbedingte Kündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht | 6. November 2008 — Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 05.06.2008 ausgeführt, dass eine ordentliche Beendigungskündigung seitens d…

Entfristungsklage: Arbeitgeber “bittet” um Entfristungsklage

MCNeubert lawblog | 7. Juli 2006 — Heute kommt ein neuer Mandant mit einem druckfrischen Schreiben eines öffentlichen Arbeitgebers vorbei, in dem ihm mitgeteilt w…

BVerfG: Widerspruchsrecht auch bei Betriebsübergang kraft Gesetzes

beck-blog | 22. Februar 2011 — § 613a Abs. 6 BGB verschafft dem Arbeitnehmer das Recht, einem Betriebsübergang zu widersprechen und so bei seinem alten Vert…

Arbeitsschutz – Gibt es ein Recht auf Verlassen des Arbeitsplatzes?

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 5. Juli 2009Arbeitsschutz – Gibt es ein Recht auf Verlassen des Arbeitsplatzes? Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers besteht darin sein…

Entpann dich: Du bist gefeuert!

LAW OBSERVER | 4. Februar 2010 — Schon mal Urlaub gehabt? ….Ja? ….OK, zugegeben: Das war eine einfache Frage. Aber schon mal außerordentlich fristlos gekündig…

Arbeitnehmerrechte bei gesetzlich vollzogenem Arbeitgeberwechsel

Rechtslupe | 28. Februar 2011 — Findet im Rahmen einer Privatisierung ein gesetzlich vollzogener Arbeitgeberwechsel statt, so sind auch bei diesem gesetzlich …

Überwachung am Arbeitsplatz – Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer

Datenschutzbeauftragter | 9. Dezember 2010Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben nicht immer die gleichen Interessen. Gerade wenn es um die Arbeitszeit und um das geht, wa…

Creative Commons — Attribution-NoDerivs 2.0 Generic
Das Bundesverfassungsgericht
Flickr: AASU Armstrong University Archives' Photostream

Flickr is almost certainly the best online photo management and sharing application in the world. Show off your favorite photos and videos to the world, securely and privately show content to your friends and family, or blog the photos and videos you take with a cameraphone.