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BVerfG: Erbschaftsteuerrecht ist in der derzeitigen Fassung verfassungswidrig

am 05.02.2007 von http://blog.juracity.de

Das BVerfG hat durch Beschluss vom 7.11.2006 zum Aktenzeichen 1 BvL 10/02 entschieden, dass das derzeitige Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31.12.2008 eine Neuregelung zu treffen. Das jetzige Erbschaftsteuerrecht ist mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar.Hintergrund der Entscheidung ist, dass die steuerrechtlich relevanten Werte einzelner Vermögensgegenstände nicht gleich ermittelt werden nach dem derzeitigen Erbschaftsteuerrecht. Die Wertermittlung richtet sich nach dem Bewertungsgesetz. Dieses führt dazu, dass bei den verschiedenen Vermögensgegenständen Steuerwerte ermittelt werden, die nicht dem sog. “gemeinen Wert”, also dem Verkehrswert entsprechen. Das trifft z.B. zu auf Grundstücke.
Das BVerfG hat nun an den Gesetzgeber den Auftrag gerichtet, bis zum 31.12.2008 eine Neuregelung zu schaffen, nach der auf der Bewertungsebene eine …

Bundesverfassungsgericht: Erbschaftssteuerrecht zur Zeit teilweise verfassungswidrig

Lichtenrader Notizen / Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Denn sie knüpft an Werte an, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögen…

Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

BVerfG / Pressemitteilung vom 31.01.2007…

Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

Handakte WebLAWg / Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil sie an Steuerwerte anknüpft, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Verm…

BVerfG: Erbschaftsteuer verfassungswidrig

STEUERRECHT / BVerfG-Beschluss vom 07.11.2006 - 1 BvL 10/02 Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar. Denn sie knüpft an Werte an, deren Erm…

BVerfG: Heimliche Vaterschaftstests dürfen nicht vor Gericht verwertet werden

JuracityBlog / Das BVerfG (Aktenzeichen 1 BvR 421/05) hat am 13.2.2007 entschieden, dass heimliche Vaterschaftstest vor Gericht in einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren nicht verwendet werden dürfen, da dies dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wide…

Erbrecht: Bundesverfassungsgericht: Erbschaftsteuer ist in derzeitiger Form verfassungswidrig!

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem erst heute veröffentlichten Beschluss vom 07.11.2006 das geltende Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 31.12.2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis…

Verfassungswidrige Erbschaftsteuer

Blickpunkt Recht & Steuern / Die Erhebung der Erbschaftsteuer ist in der derzeitigen Form wegen Verstoßes gegen das Gleichheitsgebot (Artikel 3 Grundgesetz) verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit einem heute veröffentlichten Beschluss festgestell…

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Regelung der Erbschaftsteuer in jetziger Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

recht verständlich / Das Bundesverfassungsgericht hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung die lange erwartete Klarheit zur Erbschaftssteuer geschafften. Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer ist mit dem Grundgesetz unvereinbar,…

Elternunterhalt: Schonvermögen bei Altersvorsorge des Kindes

JuracityBlog / Der BGH (Urteil vom 30.08.2006, Aktenzeichen XII ZR 98/04) entschied, dass dem Kind beim Elternunterhalt ein angemessenes Schonvermögen für die eigene Altersvorsorge zu belassen ist. Grundsätzlich muss ein Kind nicht nur aus eigenem Ei…

Anzeigepflicht für ausländische Bankniederlassungen

Blickpunkt Recht & Steuern / Nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sind Banken dazu verpflichtet, den Stand der bei ihnen geführten Konten und die bei ihnen verwahrten Vermögensgegenstände eines Erblassers den Erbschaftsteuerfinanzämtern anzuzei…

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RA Michael Felser

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