BVerfG bestätigt Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabonn

Das Bundesverfaassungsgericht hält das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabonn vor allem deshalb nicht für verfassungswidrig, weil durch die Zustimmung der Charakter Deutschlands als souveräner Staat noch nicht verloren geht. Das muss man m.E. nicht so sehen. Gleichzeitig betont das Gericht aber, dass für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfung notwendig ist, mit der ein erklärter Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit einherginge. Einen solchen Akt sieht das Gericht im Vertrag von Lissabonn aber noch nicht. Interessant sind auch die Ausführungen zum Europäischen Parlament und zum vielfach angesprochenen Demokratiedefizit der EU. Das Gericht betrachtet im Rahmen der bisherigen Strukturen weitere Integrationsschritte als kritisch und geht davon aus, dass solche ohne ein echtes Parlament, das tatsächlich repräsentative Mehrheitsentscheidu…

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Themen: Demokratie , Vertrag , Lissabonn

Erschienen 30. Juni 2009 auf http://www.internet-law.de/.

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