BVerfG: § 130 Abs. 4 StGB kein allgemeines Gesetz, aber dennoch nicht verfassungswidrig

Liebe Kinder, der folgende Kniff aus Karlsruhe - 1 BvR 2150/08 - ist nicht zur Nachahmung in Klausuren empfohlen: § 130 Abs. 4 StGB ist auch als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar. Angesichts des sich allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, und der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der nationalsozialistisch…

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Themen: Rechtsprechung , Für Unsere Kleinen Gäste , Lesetipp , Verbot , Politik

Erschienen 18. November 2009 auf http://www.jurabilis.de.

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