BVerfG: § 130 Abs. 4 StGB kein allgemeines Gesetz, aber dennoch nicht verfassungswidrig
Jurabilis | 18. November 2009 — Liebe Kinder, der folgende Kniff aus Karlsruhe - 1 BvR 2150/08 - ist nicht zur Nachahmung in Klausuren empfohlen: § 130 Abs. 4 S…
Gestern wurde eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht veröffentlicht, über die in nächster Zeit noch viel geschrieben werden wird und über die möglicherweise noch Generationen von Juristen diskutieren werden. Der Beschluss vom 4. November 2009 (Az.: 1 BvR 2150/08) enthält meines Erachtens eine bedenkliche Ausweitung der Schranken der Meinungsfreiheit. Die Leitsätze lauten: 1. § 130 Abs. 4 StGB ist auch als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar. Angesichts des sich allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, und der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze immanent. 2. Die Offenheit des Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für derartige Sonderbestimmungen nimmt den materiellen Gehalt der Meinungsfreiheit nicht zurück. Das Grundgesetz rechtfertigt kein allgemeines Verbot der Verbreitung rechtsradikalen oder auch nationalsozialistischen Gedankenguts schon in Bezug auf die geistige Wirkung seines Inhalts. Für mich war zunächst überraschend, dass das Gericht auch noch über Verfassungsbeschwerden Verstorbener entscheidet. Denn Beschwerdeführer war der im Oktober verstorbene Neonazi-Anwalt und stellvertretende NPD-Vorsitzende Jürgen Rieger. Selbstverständlich ist dies keinesfalls, denn das Gesetz regelt diese Frage nicht. Sachlich hat das Gericht in bemerkenswerter Weise ausgeführt, dass § 130 Abs. 4 StGB, der es unter Strafe stellt, wenn die nationalsozialistische Willkürherrschaft gebilligt, verherrlicht oder gerechtfertigt wird, kein allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 darstellt und auch keine Bestimmung zum Ehrschutz, sondern vielmehr insoweit Sonderrecht bildet. Damit hätte nach herkömmlicher Verfassungsdogmatik festgestanden, dass das Gesetz verfassungswidrig ist. Aber, man höre und staune, der Senat führt weiter aus, dass § 130 Abs. 4 StGB auch als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar ist. Das Gericht schafft damit eine Ausnahme - die das Grundgesetz nicht im Ansatz vorsieht - für…
» Vollständiger ArtikelErschienen 18. November 2009 auf http://www.internet-law.de/.
Jurabilis | 18. November 2009 — Liebe Kinder, der folgende Kniff aus Karlsruhe - 1 BvR 2150/08 - ist nicht zur Nachahmung in Klausuren empfohlen: § 130 Abs. 4 S…
Rechtsanwalt Achim Flauaus | 4. Februar 2010 — Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 04.11.2009 Art. 1 Abs. 1 GG wie oben angegeben ergänzt und steht damit…
Anwalt Niemeyer | 18. November 2009 — Man muss wohl niemandem sagen, dass die grundgesetzlich verankerte Meinungsfreiheit ein höchst wertvolles Gut darstellt. Zur Er…
beck-blog | 18. November 2009 — Das Bundesverfassungsgericht (1. Senat) hat - auf die Verfassungsbeschwerde des jüngst verstorbenen NPD-Funktionärs Rieger - en…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 17. November 2009 — Der Beschwerdeführer meldete im Voraus bis in das Jahr 2010 jährlich wiederkehrend, darunter auch für den 20. August 2005, ei…
Rechtslupe | 17. November 2009 — Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird gemäß § 130 Abs. 4 StGB bestraft, wer öffentlich oder in einer …
Verfassungsblog | 4. Januar 2011 — Wer nach dem Wunsiedel-Urteil geglaubt hatte, Nazis sei fürderhin in punkto Meinungsfreiheit kompletto der Stuhl vor die Tür …
Juraexamen.info | 4. Dezember 2009 — In Ergänzung zu unseren Artikeln zum Tod des Beschwerdeführers und zum NPD Gedenkmarsch befasst sich der folgende Artikel m…
kLAWtext | 17. November 2009 — Der vor kurzem verstorbene NPD-Vize Jürgen Rieger dreht sich heute wohl in seinem Grabe um. Er hatte noch zu Lebzeiten eine Verfas…
Recht merkwürdig | 4. Januar 2011 — Das Bundesverfassungsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung die weiten Grenzen der Meinungsfreiheit hervorgehoben: "Ein im Ra…