BVerfG (1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08)Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß

Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind. Zwar ist eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Die angegriffenen Vorschriften gewährleisten weder eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den verfassung…

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Themen: Bundesverfassungsgericht , 1 BVR 256/08

Erschienen 2. März 2010 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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