Kündigungsschutz für den Geschäftsführer einer GmbH
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 31. Mai 2010 — Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte am 10.05.2010 die Frage zu beantworten, ob zugunsten des Geschäftsf …
Mit den sog. Kennzeichenanzeigen haben ja die Verfolgungsbehörden so ihre liebe Not. So bleibt der Bußgeldstelle oft nur darauf zu hoffen, dass der angeschriebene Halter den Fahrer mit Name und Anschrift benennt. Tut er dies jedoch nicht, muss sich die Bußgeldstelle anders behelfen. Meist wird dann ein Passfoto des Halters beim Einwohneramt angefordert, um das “Frontfoto” mit dem Passfoto vergleichen zu können. Nicht erfolgversprechend ist jedoch diese Methode, wenn der eingetragene Halter eine Firma ist. Meinem Mandanten, Geschäftsführer einer GmbH, wurde jetzt zum Verhängnis, das er im Internet mit seinem Konterfei und seinem Namen auf mehreren websites abgebildet ist. Die zuständi…
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. September 2011 auf http://verteidiger-aus-berlin.de.
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 31. Mai 2010 — Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte am 10.05.2010 die Frage zu beantworten, ob zugunsten des Geschäftsf …
Rechtblog | 16. Juni 2006 — Die Straßenverkehrsbehörde kann nach einem Verkehrsverstoß den Halter des Pkw zur Führung eines Fahrtenbuchs verpflichten, wenn di…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 1. April 2011 — Immer wieder wird – richtigerweise – darauf hingewiesen, dass es bei “Knöllchen” keine Halterhaftung gibt. Sprich: Wenn jemand …
Recht und Alltag | 14. Juni 2006 — Die Straßenverkehrsbehörde kann nach einem Verkehrsverstoß den Halter des Pkw zur Führung eines Fahrtenbuchs verpflichten, wenn…
Schadenfixblog | 1. September 2010 — Anordnung einer Fahrtenbuchauflage Kann die Behörde nach einem Verkehrsverstoß den tatsächlichen Fahrer nicht feststellen, kann …
Rechtsanwalt Achim Flauaus | 25. August 2011 — Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat ein Fahrtenbuch angeordnet, weil mit dem PKW des Halters eine Geschwindigkeitsüberschreitun…
LawBlog | 15. Juli 2009 — Der Halter eines Fahrzeuges muss den Fahrer nicht nennen – auch wenn der Fahrer Tankbetrug begangen hat. Das Amtsgericht Münche…
LawBlog | 7. März 2012 — Ich predige immer, von den eigenen Rechten Gebrauch zu machen. Dazu gehört, nicht vorschnell mit der Polizei zu reden. An diese…
Rechtsanwalt News | 30. Juni 2010 — Ich hatte mich schon auf ein schnelles Versäumnisurteil vor dem Landgericht eingestellt, da die Gegenseite nichts erwidert ha…
MCNeubert lawblog | 2. Februar 2005 — Vor einiger Zeit habe ich über eine Parkplaztabzocke in Dresden berichtet. Offensichtlich hat dieses Thema sehr viele interes…
Erläuterungsmodul Kennzeichenanzeigen im Lexikon straßenverkehrsrechtlicher Stichwörter mit Urteilen zum Verkehrsrecht
<p style="text-align: justify;">Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat vor einiger Zeit entschieden, dass das verdachtsunabhängige Fertigen von Videoaufnahmen oder Lichtbildern bei der Verkehrsüberwachung durch die Polizei gegen das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung verstößt und damit die Aufnahmen einem Verwertungsverbot unterliegen (BVerfG Beschluß vom 11.8.2009 - 2 BvR 941/08 -). Bei einer Verkehrsüberwachung bei der nur zum Nachweis des konkreten Verkehrsverstoßes eine Aufnahme durch die Polizei gefertigt wird, unterliegt die Aufnahme keinem Verwertungsverbot. Ein solches verdachtsabhängig gefertigtes „Frontfoto“ oder „Blitzer“-Foto – so stellte das BVerfG jetzt klar - ist verfassungsrechtlich zulässig und damit auch für die Strafverfolgungsbehörden verwertbar.<br /> <br /> BVerfG vom 5.7.2010 – 2 BvR 759/10</p>
<p style="text-align: justify;">Früher wurde der Kontaktbereichsbeamte bei dem Halter vorstellig, um zu schauen, ob man nicht dem Fahrer (Täter der Ordnungswidrigkeit) habhaft werden kann. Diese Zeiten scheinen vorbei zu sein.</p> <div style="text-align: justify;">Heute nutzen die Bußgeldstellen intensiv das Internet. Sie nutzen sogar, wie bereits berichtet, die Möglichkeiten der Gesichtserkennungssoftware, um Lichtbilder vom möglichen Fahrer zu erhalten und sie dann mit dem Tatfoto (Frontfoto) in der Bußgeldakte vergleichen zu können.</div>