Ab Mai höhere Bußgelder für Raser und Drängler
strafblog | 10. Februar 2006 — Der Bußgeldkatalog soll geändert werden: Ab 1. Mai dieses Jahres sind höhere Strafen für Raser und Drängler vorgesehen. Bußgelder …
Mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wurden für das Jahr 2009 Änderungen im Straßenverkehrsgesetz vorgenommen. Wie der Gesetzgeber betont, handelt es sich jedoch nicht um eine durchgehende Anhebung der Geldbußen. Unwillkommen dürfte die zusätzliche Einnahme aber sicherlich auch nicht sein. Allerdings sollen die Einnahmen gezielt für mehr Verkehrssicherheit ausgegeben werden. Insbesondere wird die Bußgeldobergrenze für Alkoholverstöße von 1500 € auf 3000 € angehoben. Für andere Ordnungswidrigkeiten erhöht sich die Obergrenze auf 2000 €. Während Verwarnungsgelder und Parkverstöße nicht härter geahndet werden, müssen vor allem Drängler, Raser und diejenigen, die andere Verkehrsteilnehmer rücksichtslos gefährden, mit deutlich höheren Strafen rechnen.
Einzelne ausgewählte Bestimmungen:
Alle Angaben in diesem Bußgeldkatalog sind ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Geschwindigkeit: andere als in § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe A oder B StVO genannte Fahrzeuge (im Wesentlichen PKW)innerhalb geschlossener Ortschaften Überschreiten der zulässigen/festgesetzten Höchstgeschwindigkeit mit PKW:
bis 10 km/h 15 Euro 11 bis 15 km/h 25 Euro 16 bis 20 km/h 35 Euro 21 bis 25 km/h 50 Euro 1 Punkt 26 bis 30 km/h 60 Euro 3 Punkte 31 bis 40 km/h 100 Euro 3 Punkte 1 Monat Fahrverbot 41 bis 50 km/h 125 Euro 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot 51 bis 60 km/h 175 Euro 4 Punkte 2 Monate Fahrverbot 61 bis 70 km/h 300 Euro 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot über 70 km/h 435 Euro 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot
außerhalb geschlossener Ortschaften Überschreiten der zulässigen/festgesetzten Höchstgeschwindigkeit mit PKW:
bis 10 km/h 10 Euro 11 bis 15 km/h 20 Euro 16 bis 20 km/h 30 Euro 21 bis 25 km/h 40 Euro 1 Punkt 26 bis 30 km/h 50 Euro 3 Punkte 31 bis 40 km/h 75 Euro 3 Punkte 41 bis 50 km/h 100 Euro 3 Punkte 1 Monat Fahrverbot 51 bis 60 km/h 150 Euro 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot 61 bis 70 km/h 275 Euro 4 Punkte 2 Monate Fahrverbot über 70 km/h 375 Euro 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot
Alkohol/Drogen:Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze oder Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr
beim ersten Mal 250 Euro 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot beim zweiten Mal 500 Euro 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot ab dem dritten Mal…
» Vollständiger ArtikelErschienen 9. Januar 2009 auf http://rechtsanwaelte-wuerzburg.de/aktuelles.
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