Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg – Teil 1 –
Einen erlässt die
zuständige Verwaltungsbehörde in Ordnungswidrigkeiten unter anderem bei Rotlichtfahrten, bei erheblichen Geschwindigkeits- und
Abstandsverstößen oder bei gravierenden Fahrzeugmängeln.
Ärgerlich für den Betroffenen ist neben der Geldbuße und einem auch der Eintrag von Punkten in das Verkehrszentralregister in Flensburg. Zum Beispiel werden bei
Missachtung des Rotlichtes und einer Rotphase länger als einer Sekunde vier und bei einer um 30 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften drei
Punkte eingetragen. Der Eintrag wird dann, wenn keine weitere eintragungspflichtige Ordnungswidrigkeit begangen wird, nach zwei
Jahren, ansonsten spätestens nach fünf Jahren getilgt.
Bis zu 7 Punkten passiert zunächst nichts, danach erhält der Verkehrsteilnehmer eine kostenpflichtige Verwarnung, bei 14 Punkten wird
die Teilnahme an einem
angeordnet, bei 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Wiedererteilung setzt dann die erfolgreiche Absolvierung einer
medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) voraus.
Der Betroffene hat die Möglichkeit, durch Nachweis einer freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar selbst auf seine Punktezahl
Einfluss zu nehmen, um die oben genannten Folgen zu vermeiden, oder zumindest aufzuschieben.
Selbst wenn bei 14 Punkten das Aufbauseminar obligatorisch ist und allein hierdurch kein Punkteabzug mehr erfolgt, kann der
Verkehrsteilnehmer freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen. Dies führt zu einer Reduzierung um zwei Punkte.
Jeder Verkehrsteilnehmer kann dur…
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