Bussenbesessung aufgrund Einkommensschätzung
am 17.01.2007 von http://www.strafprozess.chDas Bundesgericht bestätigt eine Busse über CHF 18,000.00, welche der Beschwerdeführer nebst einer bedingt aufgeschobenen Gefängnisstrafe von vier Monaten mit einer Strafverfügung erhielt (6S.363/2006 vom 28.12.2006). Ihm wurde mehrfache Widerhandlung gegen Art. 23 Abs. 1 al. 5 undA bs. 4 ANAG , Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz vorgeworfen. Die beiden kantonalen Instanzen haben das Urteil genauso bestätigt, wie nun auch das BundesgerichtVor Bundesgericht rügte der Beschwerdeführer so ziemlich alles, was man so rügen kann. Selbst ein Verstoss gegen die Rechtsgleichheit (Art. 8 BV) liess er nicht aus. Hier erwähnen möchte ich nur, dass die Vorinstanz den Angaben des Beschwerdeführers über seinen Lohn nicht glaubte, obwohl der Lohn mit einem Lohnausweis (netto CHF 36,000.00) und mit Steuerveranlagungen (CHF 44,000.00) belegt war. Die Vorinstanz hat das Einkommen somit geschätzt, was sie nach Bundesgericht auch durfte. Dabei gilt in dubio pro reo übrigens nicht: Es liegt im Wesen einer Schätzung, dass sie die wirklichen Verhältnisse nur annäherungsweise und damit nicht zweifelsfrei zu bestimmen vermag (...). Die eigentliche Schätzung stellt daher keine tatsächliche Feststellung im Rechtsinne dar, an die das Bundesgericht gebunden wäre. Es handelt sich vielmehr um einen überprüfbaren Ermessensentscheid.Entscheidend für die Höhe der Busse war aber letztlich wohl, dass der Beschwerdeführer vorsätzlich mindestens 50 Ausländerinnen rechtswidrig Unterkunft gewährt und sie beschäftigt hatte, was ein Bussenmaximum von CHF 250,000.00 (50 x CHF 5,000.00) ergibt.
Sekt statt Champagner
strafprozess / Einem Angeklagten wurde im Kanton Thurgau vorgeworfen, 500 grosse und 812 kleine Flaschen Sekts als Champagner weiterverkauft zu haben. Er habe auf die eingekauften Flaschen Etiketten mit der Bezeichnung Cuvée prestige, Champagne, Le Duc, Brut, Dis…
Pyrrhussieg
strafprozess / Das Bundesgericht heisst die Nichtigkeitsbeschwerde eines Beschwerdeführers gut, der vom Obergericht des Kantons Zürich wegen Ausnützung einer Notlage verurteilt worden war. Die Beschwerde war erfolgreich, weil sich der Beschwerdeführer laut Bund…
Falsches Rechtsmittel
strafprozess / Kurzen Prozess machte das Bundesgericht (6S.269/2006 vom 02.12.2006) mit einem Beschwerdeführer, der vom Kantonsgericht BL wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und wegen fahrlässiger Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde zu…
Zurückgewiesene Haftbeschwerden
strafprozess / Auf staatsrechtliche Beschwerden gegen Haftentscheide tritt das Bundesgericht in der Regel nicht ein, wenn der Beschwerdeführer zwischenzeitlich aus der Haft entlassen wurde. In BGE 1P.621/2005 vom 10.01.2006 wurde der Beschwerdeführer vor Einreic…
Einsprache per eMail
strafprozess / Das Bundesgericht hat in einen erstaunlichen Entscheid vom 30.08.2005 (1P.254/2005) eine staatsrechtliche Beschwerde gutgeheissen. Der Beschwerdeführer hatte die Einsprache gegen einen Strafbefehl per eMail verschickt, was die kantonalen Behörden…
Vom Wert der Unschuldsvermutung
strafprozess / In einem SVG-Administrativverfahren wandte sich ein Beschwerdeführer ans Bundesgericht mit der Behauptung, er sei nicht der Lenker des geblitzten Fahrzeugs gewesen. Er sei aufgrund von blossen Vermutungen der Vorinstanz zu einem Ausweisentzug verurt…
