Zwischenprämierung: Businessplan-Wettbewerb AC² zeichnet heute die 10 besten Businesspläne aus
Web 2.0 | 1. Februar 2011 — Am heutigen 1. Februar 2011 findet beim Businessplan-Wettbewerb AC² der Gründerregion Aachen die sog. Zwischenprämierung der …
Zumindest dann, wenn ein Kanzleigründer Fremdmittel in Anspruch nehmen will oder Zuschüsse der Arbeitsagentur erhalten will, muss er einen Businessplan für seine Kanzleigründung erstellen. Aber nicht nur am Beginn der sebständigen Tätigkeit ist es sinnvoll, einen Businessplan zu erstellen. Auch für bereits (mehr oder weniger) erfolgreich tätige Rechtsanwälte tut es gut, einmal innezuhalten und die Ziele und weitere Entwicklung der eigenen Tätigkeit zu überprüfen um so rechtzeitig eventuellen Fehlentwicklungen gegenzusteuern. Sofern ein Businessplan existiert, sollte er in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und der Entwicklung angepasst werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelkanzlei, eine Sozietät oder eine andere Form der Zusammenarbeit handelt.
Wozu einen solchen Businessplan erstellen? Pläne haben grundsätzlich zwei Aufgaben: Einmal sind sie Handlungsorientierung für die Zukunft. Zum anderen sind sie aber auch Maßstab für Abweichungen. Es geht nicht darum, den Businessplan buchstabengetreu einzuhalten, man kann aber ablesen, in welcher Weise man davon abweicht und ggfls. diese Abweichung bewerten.
Für die Gliederung eines Businessplans git es keine vorgeschriebene Regeln. Üblicherweise wird für den Businessplan einer Anwaltskanzlei folgende Gliederung vorgeschlagen (siehe BRAK-Mitteilungen 2/06 oder RAK Stuttgart):
I. “Executive Summary” II. Geschäftsidee und Dienstleistungsangebot III. Gründer IV. Kanzleistruktur und Rechtsform V. Kanzleistandort VI. Kanzleiorganisation, Personal und Ausstattung VII. Wettbewerbssituation auf dem Rechtsberatungsmarkt VIII. Marketingkonzept und Mandatsakquise IX. Vergütungsmodell X. Finanzplanung Anlagen
Auch das Soldan Institut für Anwaltsmangement hat einen Gliederungsvorschlag für einen Businessplan im Internet.
Jeder der aufgeführten Gliederungspunkte sollte Gegenstand intensiver Überlegungen sein. Wichtig ist es aber auf jeden Fall, zu überlegen, worin man sich von den (immer zahlreicher werdenden) Konkurrenten unterscheiden will (=Geschäftsidee). Sicherlich reicht es nicht mehr aus, sich ein Schild vor die Tür zu hängen und dann auf Mandanten zu hoffen. Auch bei einer bestehenden Kanzle…
» Vollständiger ArtikelErschienen 3. Januar 2010 auf http://www.ra-braune.de/Wordpress.
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