Wahlkampf in Neukölln
kanzlei-hoenig.de | 31. August 2011 — In Kürze wird gewählt. Das Wahlvolk in Berlin, und damit auch in Neukölln, ist aufgerufen seine Vertreter ins Amt zu wählen. Ei…
Der Herr Bezirksbürgermeister von Neukölln, Herr Buschkowsky, ist bundesweit bekannt für seine deutlichen Worte. Er sagt, was er denkt, wenn es um die Verhältnisse in Neukölln geht.
Nun hatte er sich auch über die Verhältnisse in Moabit geäußert. Eine Entscheidung des Moabiter Kriminalgerichts – genauer: des Amtsgerichts Tiergarten – gefiel ihm nicht. Deswegen betitelte er die Richter als “Schwachmaten” und “low performer”; er sprach von “Schlafmützenjustiz”.
Keine Ahnung von nichts, aber den Hafen aufreißen. So kennen wir manchen Politiker in diesem Zeiten: Es ist ja schließlich Wahlkampf in Neukölln.
Dieser Tonfall gefiel – erwartungsgemäß – den Strafjuristen nicht. Strafverteidiger, Staatsanwälte und – selbstredend – Richter beschwerten sich unisono über den Ausfall des dicken Neuköllners. In einer Pressemitteilung der Justiz heißt es:
Wer sich jedoch wie Herr Buschkowsky als aktiver Politiker, ohne den Sachverhalt vorab aufzuklären, zu einer Art politischer Revisionsinstanz aufschwingt und sich dabei zu derart verbalen Entgleisungen hinreißen lässt, offenbart ein gestörtes Verhältnis zu den Spielregeln unseres Rechtsstaates.
Das sind ebenfalls deutliche Worte, gemessen an der sonst üblichen “standesgemäßen” Zurückhaltung der Justizorgane sogar sehr deutliche Worte. Aber immer noch recht diplomatisch formuliert.
Aber irgendwie scheint der Herr Buschkowsky nun doch ein Sensibelchen zu sein. Denn der Tagesspiegel berichtet heute, der Neuköllner ginge juristisch gegen den Präsidenten …
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. September 2011 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.
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