Strategische Überwachung durch BND nach “9/11″ rechtmäßig
Handakte WebLAWg | 24. Januar 2008 — Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die sog. strategische Überwachung der Telekommunikation durch den BND aufgrund des …
BVerwG, Urteil vom 23.01.2008 - Az. 6 A 1.07 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die so genannte strategische Überwachung der Telekommunikation durch den Bundesnachrichtendienst aufgrund des Gesetzes zu Art. 10 GG (G 10 - Gesetz) nach den Anschlägen vom 11. September 2001 mit Urteil vom 23.01.2008 für rechtmäßig erklärt. <br><br> <b>Strategische Kontrolle</b> <br><br> Strategische Kontrolle bedeutet, dass nicht die Telefonverbindungen einzelner Personen, sondern eine Vielzahl von Telefonverbindungen nach Maßgabe bestimmter Suchbegriffe insgesamt erfasst und in ausgesuchten Fällen ausgewertet werden. <br><br> <b>Zur Sache</b> <br><br> Der Kläger ist wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die er gegenwärtig in Deutschland verbüßt. Der Bundesnachrichtendienst teilte ihm Ende 2006 mit, dass er "in der Zeit vom 18. Oktober bis 5. November 2001 ... zur rechtzeitigen Erkennung und Begegnung der Gefahr der Begehung internationaler terroristischer Anschläge mit unmittelbarem Bezug zur Bundesrepublik Deutschland insgesamt fünf Telekommunikationen erfasst (habe), die von Telekommunikationsanschlüssen ausgingen, die auf (den Kläger) angemeldet waren". Mit seiner daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht eingereichten Klage wandte sich der Kläger gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnung der strategischen Kontrolle und die nach seiner Ansicht verspätete Mitteilung darüber. <br><br> <b>Entscheidung des BVerwG</b> <br><br> Das in erster und letzter Instanz für Rechtsstreitigkeiten aus dem Geschäftsbereich des Bundesnachrichtendienstes zuständige Bundesverwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. <br><br> <b>5 Jährige Nichtmitteilung wegen möglicher Zweckgefährdung hier rechtsmäßig</b> <br><br> Die Überwachungsmaßnahme diente der Sam…
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