Bundesverwaltungsgericht bestätigt Windkraftanlage
am 23.05.2008 von http://www.paluka.de/
Der Verwaltungsgerichtshof in München hatte Anfang des Jahres die Ablehnung einer Genehmigung für eine Windkraftanlage im niederbayerischen Konzell aufgehoben, weil die Anlage das Landschaftsbild am geplanten Standort nicht verunstaltet. Mit dem Urteil wollten sich sowohl der Freistaat Bayern als auch die Gemeinde, die das Einvernehmen zu dem Vorhaben verweigert hatte, nicht zufriedengeben und haben die Zulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht beantragt. Zu Unrecht, wie das BVerwG mit Beschluss vom 08.05.2008 nun festgestellt hat. Das Urteil des VGH ist damit rechtskräftig geworden.
Für RA Dr. Loibl, der das Gerichtsverfahren federführend für den Antragsteller betreut hat, sind die Urteile ein Meilenstein für die Entwicklung der Windkraftnutzung in Ostbayern. Die Praxis der Genehmigungsbehörden, die lange Zeit vom Verwaltungsgericht Regensburg gestützt worden ist, Windkraftanlagen im bayerischen Wald ohne nähere Prüfung mit formblattmässigen Begründungen abzulehnen, dürfte damit hinfällig sein. Windkraftanlagen können wegen der besonderen Bedeutung, die die Erschliessung erneuerbarer Energien hat, nur bei einer Verunstaltung der Landschaft abgelehnt werden. Das ist aber nur dann der Fall, wenn eine besonders schutzwürdige Landschaft vorliegt, die auch noch nicht anderweitig vorbelastet sein darf.
Inhaltlich setzt sich die Entscheidung des BVerwG vor allem …
Hierzu eine Frage an die Juristen:
"Gilt dieser Beschluss auch analog für 380 Kv Freileitungsmasten bzw. Freileitungen anderer Art?"
Ohne Versorgungsleitungen zum Verbraucher machen Windkraftanlagen letztlich wenig Sinn.
Danke für Ihre Antwort.
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