Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde gegen Passregister ab
Mit Beschluss vom 24.06.2008 hat das entschieden, die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsspeicherung
von Passdaten in Passregistern nicht zur Entscheidung anzunehmen, „da sie unzulässig ist“. Eine nähere Begründung enthält der
Beschluss nicht.
Es ist anzunehmen, dass die an der
Beschwerdefrist von einem Jahr gescheitert ist. Das Bundesverfassungsgericht ist offenbar nicht der Argumentation gefolgt, durch die
Einführung eines bundesweiten elektronischen Zugriffs auf Passdaten und Passbilder der gesamten Bevölkerung im November 2007 habe
sich die Bedeutung der Passregister derart grundlegend geändert, dass sie auch nach Ablauf der Jahresfrist erneut auf den Prüfstand
gestellt werden könnten.
Die Verfassungsbeschwerde[1] richtete sich gegen die Sammlung von Passdaten und Passbildern aller 28 Mio. Inhaber von Reisepässen.
Derzeit werden von jeder Person, die einen Reisepass oder Personalausweis beantragt, sämtliche Angaben einschließlich des Lichtbilds
aufbewahrt und in sogenannten Pass- und Personalausweisregistern fünfzehn Jahre lang vorgehalten. Eine unbestimmte Vielzahl von
Behörden kann die Daten einsehen. Seit November 2007 sind die örtlichen Register zudem elektronisch verknüpft. Polizei- und
Ordnungsbehörden haben einen direkten Online-Zugriff auf die Personalien und Fotos praktisch der gesamten Bevölkerung.
Die Verfassungsbeschwerde bezeichnete solche Register als „Verstoß gegen das aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit abzuleitende
Verbot der Speicherung personenbezogener Daten ins Blaue hinein“. „Volkskartei“ und Ausweiszwang seien Relikte aus der Zeit des
Nationalsozialismus. Europäische Partnerländer wie Großbritannien zeigten, dass mit Lichtbildern in einer demokratischen Gesellschaft überflüssig seien. Aufgrund der
2007 von Union und SPD eingeführten elektronischen Vernetzung aller Pass- und Personalausweisregister sei zu erwarten, dass es zu
weiteren Erleichterungen des Zugriffs und zu seiner zahlenmäßigen Vervielfachung kommen werde. Es bedürfe nur kleiner technischer
Änderungen, um alle elektronisch gespeicherten Lichtbilder mit Fahndungsfotos oder mit den Aufnahmen von Überwachungskameras
abzugleichen. Sogar eine automatisierte Selektion des farbigen Anteils der Bevölkerung sei möglich.
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